OeAD in Solidarität mit der Ukraine

Auf dieser Seite www.oead.at/ukraineinfo bündeln wir:

  • Informationen für unsere Projektträger/innen und Geförderten, ob aus Erasmus+, ESK oder Stipendienprogrammen.
  • Zudem haben wir für Lehrpersonen eine Übersicht über Unterrichtsmaterialien für den voruniversitären Unterricht zusammengestellt, um die Geschehnisse besprechen zu können.
  • Sie finden Informationen über das österreichische Bildungssystem und zu Deutschkursen.
  • Unter dem Punkt "Linksammlung" finden sich Verweise auf unterstützende Stellen wie ÖH, Caritas, AMS etc. 
  • Stipendium: Das BMBWF unterstützt mit einem Ukraine-Sonderprogramm ukrainische Studierende. 
  • Infos über Bildungssysteme und Anerkennungen von Qualifikationen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Weitere Hinweise:

  • Auf der OeAD-Plattform studyinaustria.at/ukraine gibt es für Studierende und Forschende/Kunstschaffende aus der Ukraine als auch für österreichische Hochschulen folgende Infos: allgemeine Informationen zum Studium in Österreich, zur Zulassung, zu Stipendien und Deutschkursen sowie Informationen zum Ausweis für Vertriebene, zur Grundversorgung und zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen. Infos auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch.
  • Das BMBWF hat zudem die wichtigsten Fragen und Antworten  für Studierende, Forschende sowie für Hochschul- und Forschungsinstitutionen gesondert aufbereitet: www.bmbwf.gv.at/ukraine_faq 
  • Das UNHCR veröffentlicht wöchentlich unter https://reporting.unhcr.org/ukraine-situation Berichte zur aktuellen Situation in der Ukraine.

Wir sichten und aktualisieren regelmäßig die Infos! 

FAQ in Bezug auf Ukraine sowie Russland

Stand: 26.01.2024, 08:00 Uhr

UNTERBRINGUNG UND AUFENTHALT:

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UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR STUDIERENDE UND FORSCHER/INNEN AUS DER UKRAINE:

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INFOS ZUM AUSWEIS FÜR VERTRIEBENE:

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  • Ein „Ausweis für Vertriebene“ kann aufgrund der Vertriebenen-Verordnung von folgenden Personengruppen beantragt werden:

    • ukrainische Staatsangehörige und
    • international anerkannte Flüchtlinge in der Ukraine sowie
    • deren Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Partner, minderjährige ledige Kinder und sonstige enge Verwandte, die im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und von diesen abhängig (vollständig oder größtenteils) sind), die jeweils am 24. Februar 2022 aus der Ukraine vertrieben wurden aufgrund des Krieges.

    Des Weiteren können auch

    • ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Aufenthaltstitel von Österreich innehatten und der mangels Erfüllung der Voraussetzungen nicht verlängert werden kann bzw. der entzogen worden ist (ein freiwilliger Wechsel auf den Ausweis für Vertriebene ist daher nicht möglich) sowie auch
    • ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 sich aufgrund eines Visums oder visafrei in Österreich aufgehalten haben, den Ausweis für Vertriebene erhalten.

    Der Ausweis für Vertriebene gilt bis 4. März 2025. Siehe dazu Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine.

    Sobald der Ausweis für Vertriebene ausgestellt wurde, können Leistungen der Grundversorgung in Anspruch genommen werden, sofern Hilfs- und Schutzbedürftigkeit besteht. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist seit dem 21.04.2023 ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligung mit diesem Ausweis ebenfalls zulässig.
    In Bezug auf die Grundversorgung ist zu beachten, dass maximal 110 Euro pro Monat zusätzlich verdient werden dürfen. Wird dieser Betrag überschritten, führt das zu Kürzungen der Grundversorgung bis zu deren Verlust. Selbst Spenden von mehr als 110 Euro pro Monat haben denselben Effekt.

    Der Vertriebenenstatus ist nicht vorgesehen für Personen, die:

    • vor Kurzem bereits einen österreichischen Aufenthaltsstatus für einen weiteren längeren Aufenthalt erhielten,
    • Drittstaatangehörige, die in der Ukraine bisher gearbeitet oder studiert haben, oder dort noch Asylwerber/innen waren. Diese Personen können in Österreich einen Asylantrag stellen oder eine Lösung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) suchen

    Der Vertriebenen-Ausweis ist im gesamten Schengenraum gültig und erlaubt grundsätzlich, in Verbindung mit Reisepass, für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visafrei touristisch zu reisen.

  • Informationen zu allen aufenthaltsrechtlichen Fragen finden Sie beim Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen unter https://www.migrant.at/

    Der OeAD hat auf https://studyinaustria.at/de/studium/informationen-fuer-studierende-und-forscher/innen-aus-der-ukraine unter dem Punkt "Informationen für Studierende und Forscher/innen, Unterpunkt: Rechtliche Informationen" Informationen zur Grundversorgung zusammengestellt und informiert dort zu den Rechten (aus dem Vetriebenen-Status und bereits mit dem Vertriebenen-Ausweis) sowie zur Anerkennung der mitgebrachten Qualifikationen auf Basis von AST - https://anlaufstelle-anerkennung.at/ (Koordination der Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, Frau Aleksandra Panek).