VWU Kommission
Kommission für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten
(VWU-Kommission)
Die VWU-Kommission ist das Aufsichtsgremium des VWU.
Die VWU-Kommission ist gemäß VWU-STATUT §7 zuständig für die
- studien- und organisationsrechtlichen Angelegenheiten des Vorstudienlehrgangs
- fachlich-inhaltliche Ausrichtung des Vorstudienlehrgangs nach Maßgabe des Curriculums
- organisatorisch-wirtschaftliche Durchführung des Vorstudienlehrgangs in Kooperation mit dem Österreichischen Austauschdienst (OeAD-GmbH)
- Festsetzung des Lehrgangsbeitrages (Kursgebühr)
- Festsetzung der Prüfungsgebühren und -entschädigung.
Die VWU-Kommission setzt sich aus je einer stimmberechtigten Vertreterin oder einem stimmberechtigten Vertreter folgender Universitäten zusammen:
- Universität Wien
- Wirtschaftsuniversität Wien
- Technische Universität Wien
- Medizinische Universität Wien
- Universität für Bodenkultur Wien
- Veterinärmedizinische Universität Wien
Die Vertreterinnen oder Vertreter der Universitäten in der VWU-Kommission werden durch die jeweilige Rektorin oder den jeweiligen Rektor für die Dauer von 4 Jahren entsandt. Die VWU-Kommission tritt mindestens einmal pro Semester zu einer Sitzung zusammen. Die Zentrale Geschäftsstelle der OeAD-GmbH) dient als Sekretariat für die VWU-Kommission.
Sitzungsprotokolle
Konstituierende Sitzung der Kommission für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten - 1. März 2007


Seite drucken