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EU, EWR & Schweiz

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für
Staatsangehörige von EU/EWR-Staaten und der Schweiz

Wenn Sie Staatsangehörige/r eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz sind genießen Sie Visum- und Niederlassungsfreiheit. Wenn die Finanzierung Ihres Aufenthaltes sichergestellt ist und Sie eine ausreichende Krankenversicherung haben, brauchen Sie für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich lediglich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis).

Sie müssen das Reisedokument als Nachweis der Aufenthaltsberechtigung in Österreich immer mitführen oder in der Nähe bereit halten. Sie können auch freiwillig einen "Lichtbildausweis für EWR-Bürger/innen" beantragen, falls Sie sich in Österreich niederlassen wollen. Die Ausstellung dieses Ausweises kostet 56 Euro.

Bei einem Aufenthalt in Österreich über 3 Monate Dauer müssen Sie Ihren Aufenthalt in Österreich binnen 4 Monaten bei der zuständigen Inlandsbehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) anzeigen und erhalten eine Anmeldebescheinigung (Kosten: 15 Euro; eventuell können zusätzliche Gebühren anfallen).

Für die Anmeldung brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung wie Europäische Krankenversicherungskarte, Versicherungspolizze, ...
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel wie Bankguthaben bei einer österreichischen Bank, Traveller Cheques, ...
  • Studierende zusätzlich: Aufnahmebestätigung der Bildungseinrichtung
    Diese Anmeldung müssen Sie zusätzlich zur Anmeldung am Meldeamt (siehe unten) vornehmen! Achtung: Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit bis zu 200 Euro bestraft werden. Die Anmeldebescheinigung gilt unbefristet und Sie müssen Sie nicht verlängern.

Für Personen, die bereits vor dem 1. Jänner 2006 rechtmäßig in Österreich niedergelassen und nach dem Meldegesetz gemeldet waren, gilt die aufrechte Meldung als Anmeldebescheinigung.

Familienangehörige
von EU-/EWR-Bürger/innen, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates besitzen, müssen eine Daueraufenthaltskarte, die für 10 Jahre gültig ist, beantragen. Familienangehörige sind: Ehegatten; Kinder bis zum 21. Lebensjahr oder darüber hinaus, sofern Ihnen tatsächlich Unterhalt gewährt wird

Innerhalb von 3 Werktagen nach der Einreise nach Österreich müssen Sie Sich beim Meldeamt in Ihrem Wohnort anmelden.

Informationen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Arbeitsaufnahme in Österreich finden Sie in der Kategorie Arbeiten in Österreich.

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