Drittstaatenangehörige
Wenn Sie keine EU/EWR oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie sogenannter "Drittstaatsangehöriger" und benötigen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Österreich einen Einreise- oder Aufenthaltstitel.
Wählen Sie die Informationen nach Ihrer Aufenthaltsdauer und nach Ihrem Aufenthaltszweck aus:
- Aufenthalt bis 6 Monate
- Aufenthalt über 6 Monate

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