Stipendienstiftung der Republik Österreich
Im Jahre 2005 errichtete der Nationalrat per Gesetz die Stipendienstiftung der Republik Österreich, die Ausbildungsstipendien für alle Bereiche der Aus-, Fort- und Weiterbildung gewähren soll.
Die Gewährung von Stipendien erfolgt durch den Stiftungsrat aus Mitteln des Versöhnungsfonds an Nachkommen von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen oder Personen, die aus jenen Staaten kommen, die besonders unter dem NS-Regime gelitten haben, insbesondere unter der Rekrutierung von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen.
Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich
- Studierende, die ein Diplom- oder Masterstudium außerhalb Österreichs absolvieren, zu Forschungsarbeiten für ihre Diplom- oder Masterarbeit
- Studierende, die ein Doktoratsstudium außerhalb Österreichs absolvieren, zu Forschungsarbeiten
- PostDocs, die ein Doktorat, bzw. einen vergleichbaren Abschluß erworben haben und an einer Universität oder gleichwertigen wissenschaftlichen Forschungseinrichtung außerhalb Österreichs tätig sind
Das Höchstalter für Studierende im Diplom oder Masterstudium ist 35 Jahre, für Doktorand/innen und PostDocs 40 Jahre.
Die Bewerber/innen müssen ihre Anstellung an ihrer Universität/wissenschaftlichen Forschungseinrichtung nachweisen.
Die Einreichung erfolgt online: www.scholarships.at
Weitere Informationen auf www.grants.at


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