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Mag. Sonya Balti, MSc
ICM – Zentrum für Internationale Kooperation und Mobilität
1010 Wien, Ebendorferstraße 7
T +43 1 53408-445
F +43 1 53408-499
E wtz@oead.at

 

Formulare (im Word-Format):

Reiseabrechnungsformular

Reiseabrechnungsformular - 1. Tranche

Reiseabrechnungsformular - 1. Tranche Frankreich

Nominierung Incoming

WTZ-Endbericht

WTZ-Empfangsbestätigung

 

Relevante Links:

BMWF / WTZ

Aktuelle Ausschreibungen

Informieren Sie sich über aktuelle Neuigkeiten.

WTZ - Länder & Einreichfristen

Abkommen

Laufzeit

Nächste Einreichfrist*

Argentinien

2013-14 (2 Jahre)

vorauss. Frühjahr 2012
(Einreichung: alle 2 Jahre)

Bulgarien

2014-15 (2 Jahre)

vorauss. Frühjahr 2013
(Einreichung: alle 2 Jahre)

China

2013-15 (3 Jahre)

vorauss. Frühjahr 2012
(Einreichung: alle 3 Jahre)

Frankreich "Amadée"

2013-14 (2 Jahre)

vorauss. Frühjahr 2012
(Einreichung: jährlich)

Indien

2013-14 (2 Jahre)

vorauss. Frühjahr 2012
(Einreichung: alle 2 Jahre)

Kroatien

2014-15 (2 Jahre)

vorauss. Frühjahr 2013
(Einreichung: alle 2 Jahre)

Mazedonien

2013-14 (2 Jahre)

vorauss. Frühjahr 2012

Montenegro

2013-14 (2 Jahre)

6. April 2012
Informationsblatt
Antragsformular

Polen

2013-14 (2 Jahre)

vorauss. Herbst 2012
(Einreichung: jährlich)

Rumänien

2014-15 (2 Jahre)

vorauss. Frühjahr 2013
(Einreichung: alle 2 Jahre)

Russische Föderation

(2 Jahre)

derzeit keine Ausschreibung geplant

Slowakei

2013-14 (2 Jahre)

vorauss. Frühjahr 2012
(Einreichung: alle 2 Jahre)

Slowenien

2013-14 (2 Jahre)

vorauss. Frühjahr 2012
(Einreichung: alle 2 Jahre)

Spanien "Acciones Integradas"

(2 Jahre)

derzeit keine Ausschreibung geplant

Südkorea

(2 Jahre)

derzeit keine Ausschreibung geplant

Tschechische Republik

2013-2014 (2 Jahre)

vorauss. Frühjahr 2012
(Einreichung: jährlich)

Ukraine

2013-2014 (2 Jahre)

vorauss. Frühjahr 2012
(Einreichung: alle 2 Jahre)

Ungarn

(2 Jahre)

derzeit keine Ausschreibung geplant

 

 


Einreichstelle in Österreich: OeAD-GmbH / ICM, Wien.
Der/die Projektpartner/in aus dem jeweiligen Land muss seinen/ihren Antrag bei der für sein/ihr Institut zuständigen Behörde in erster Instanz zu den dort vorgegebenen Bedingungen und unter Verwendung des jeweiligen Antragformulars einreichen.

* gültig ist das Datum des Poststempels

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