WTZ - Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit
Mobilitätsförderung für bilaterale und multilaterale Forschungsprojekte
Die Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit (WTZ) basiert auf zwischenstaatlichen Abkommen bzw. Vereinbarungen über Kooperation im wissenschaftlich-technischen Bereich. In Österreich erfolgt die Finanzierung durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF). Im Rahmen der WTZ-Abkommen wird die Komponente „Mobilitätsförderung“ für nachfolgende Länder operationell von der WTZ Programmreferentin im Zentrum für Internationale Kooperation und Mobilität des Österreichischen Austauschdienstes abgewickelt:
China – Frankreich – Indien – Kroatien – Mazedonien – Montenegro – Polen – Rumänien – Russische Föderation – Slowakei – Slowenien – Spanien – Tschechische Republik – Ukraine – Ungarn
Förderziel
Intensivierung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit österreichischer Wissenschafter/innen mit den Wissenschafter/innen aus den Partnerländern durch Finanzierung von Mobilitätskosten im Rahmen bilateraler, trilateraler bzw. multilateraler wissenschaftlicher Kooperationsprojekte.
Förderungsberechtigte
Wissenschafter/innen an Universitäten und Fachhochschulen sowie anderen öffentlichen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (BMWF).
Förderungsleistung
Finanzierung von Reise- und Aufenthaltskosten für kurzfristige Forschungsaufenthalte bis zu zehn Tagen und längerfristige Forschungsaufenthalte bis zu maximal drei Monaten innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit (in den meisten Fällen zweijährig).
Bewerbungsvoraussetzungen
Ein konkretes wissenschaftliches Kooperationsprojekt, in dem Wissenschafter/innen aus den betreffenden Partnerländern kooperieren werden und dessen Grundfinanzierung gesichert ist, muss bilateral, trilateral bzw. multilateral eingereicht werden. Genaue Informationen zur Projekteinreichung finden Sie in den aktuellen Ausschreibungen.
Auf die Mitwirkung junger Wissenschafter/innen (bis 35 Jahre) an den gemeinsamen Forschungsaktivitäten sowie die Beteiligung von weiblichen Wissenschaftern und/oder Antragstellung durch weibliche Wissenschafter wird größter Wert gelegt.
Forschungsschwerpunkte
Die Forschungsschwerpunkte entnehmen Sie bitte den aktuellen Ausschreibungen.


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