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Vor der Heimreise

Bitte bereiten Sie sich rechtzeitig auf Ihre Heimreise vor. An die folgenden Dinge müssen Sie vor Ihrer Abreise denken:

Beglaubigung von in Österreich erworbenen Dokumenten

Der OeAD empfiehlt folgende Schritte zur Beglaubigung Ihrer universitären Abschlussurkunden (Bachelor-, Master-, Diplom-, Dissertationsurkunde). Beachten Sie aber auch die Regelungen Ihres Heimatlandes. Die Reihenfolge der empfohlenen Schritte muss unbedingt eingehalten werden:

Schritt I:
Beglaubigung des Abschlussdokumentes von Seiten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (BMWF)
1010 Wien, Teinfaltstraße 8, 3. Stock, Zi. 315, Hr. Walter Vachalek
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr
T +43 1 531 20-7854 |E Walter.Vachalek@bmwf.gv.at

Schritt II:
Beglaubigung des Abschlussdokumentes von Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA)
1014 Wien, Minoritenplatz 8 / Eingang Leopold Figl Gasse 5, Erdgeschoss, Legalisierungsbüro
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr
T 050 1150-4425 oder -3632 | E beglaubigungen@bmeia.gv.at

Schritt III:
Weitere Beglaubigung (Überbeglaubigung) des Abschlussdokumentes von der Botschaft Ihres Heimatlandes in Österreich.

Achtung: Das Beglaubigen von Urkunden ist mit (zum Teil hohen) Kosten verbunden. Ob eine Beglaubigung in der oben angeführten Form für Ihr Heimatland notwendig ist (z.B. zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber), können Sie über Ihre Botschaft in Österreich oder über das zuständige Ministerium in Ihrem Heimatland erfahren.

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Übersetzung von Dokumenten und Zeugnissen

Wir empfehlen, die Abschlussurkunde Ihres Studiums in Ihre Landesprache übersetzen zu lassen.

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Stipendienbericht

Die letzte Stipendienrate wird Ihnen nur gegen Vorlage eines vom/von der wissenschaftlichen Betreuer/ Betreuerin bestätigten Abschlussberichtes („Stipendienbericht“) ausbezahlt. Sie erhalten das dafür vorgesehene Formular vom jeweiligen Regionalbüro.

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Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde

Wenige Tage vor Ihrer Abreise melden Sie sich bitte mit Ihrer Meldebestätigung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ab.

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Krankenversicherung, Medikamente

Falls Sie nicht in Ihrem Heimatland oder durch den OeAD privat versichert sind, sondern über eine der österreichischen Gebietskrankenkassen, vergessen Sie bitte nicht, sich von der Krankenversicherung abzumelden (persönlich oder per Brief!
Wichtig: Vorlage des Meldezettels nach Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde!).
Wenn Sie an einer chronischen Krankheit leiden sollten, überlegen Sie bitte, wie die Behandlung in Ihrem Heimatland weitergehen soll. Ersuchen Sie Ihren Arzt um einen so genannten Arztbrief, in dem Ihre Krankengeschichte vermerkt ist, sowie um eine Aufstellung der benötigten Medikamente.

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Wohnen

Falls Sie privat wohnen, sind folgende Schritte wichtig

  • Fristgerechte Kündigung des Mietvertrags
  • Abmeldung von Strom, Gas und Telefon nach Rücksprache mit dem Vermieter
  • Zurückfordern der hinterlegten Kaution

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Bankkonto

Bitte vergessen Sie nicht, vor Ihrer Abreise Ihr österreichisches Bankkonto zu schließen.

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Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen

Bitte notieren Sie alle österreichischen Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, die für Sie nach Ihrer Rückkehr ins Heimatland wichtig sein könnten.

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