Richtlinien zum Stipendium
Die allgemeinen Richtlinien haben Sie bereits mit der Stipendienzuerkennung erhalten. Sie finden diese noch einmal hier.
- Annahme des Stipendiums
- Verspätete Ankunft
- Stipendienabbruch und -aberkennung
- Stipendienhöhe
- Auszahlung des Stipendiums
- Reisekosten
- Beschäftigung
Annahme des Stipendiums
Ihr Stipendium wird erst dann wirksam, wenn Sie die Annahmeerklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 4 Wochen an Ihr zuständiges OeAD-Regionalbüro geschickt haben (per E-Mail, Fax oder per Post). Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie verbindlich die allgemeinen Richtlinien zu Ihrem Stipendium und verpflichten sich zu ihrer Einhaltung. Wenn wir keine unterschriebene Annahmeerklärung von Ihnen erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf das Stipendium.
Visum
Wenn Sie zur Einreise nach Österreich einen Einreise- oder Aufenthaltstitel (Visum) benötigen, geben Sie bitte auf der Annahmeerklärung an, bei welcher österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) Sie den Einreise- bzw. Aufenthaltstitel beantragen werden.
Dies ist prinzipiell nur an jener Vertretungsbehörde möglich, in deren Konsularbezirk Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz haben. Eine Liste der österreichischen Vertretungsbehörden und Konsularbezirke finden Sie unter www.bmeia.gv.at.
Die OeAD-GmbH wird an diese Behörde eine Bestätigung über Ihr Stipendium schicken. Sie erhalten eine Kopie dieses E-Mails an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse. Die österreichische Vertretungsbehörde wird für den Stipendienzeitraum ein Visum ausstellen bzw. Ihre Unterlagen für die Aufenthaltsbewilligung nach Österreich weiterleiten. Nähere Informationen zur Beantragung eines Visums finden Sie hier.
Ob Sie ein Visum bzw. eine Aufenthaltsbewilligung für Österreich benötigen erfahren Sie hier.
Ankunft
Bitte tragen Sie Ihr genaues Ankunftsdatum in Österreich ein. Dieses Datum ist verbindlich und kann nur in Ausnahmefällen und nur nach einer Genehmigung durch Ihren Betreuer und den zuständigen Sachbearbeiter im ICM verschoben werden! Bitte sprechen Sie daher das Anfangsdatum Ihres Stipendiums sorgfältig mit Ihrem wissenschaftlichen Betreuer ab.
Bedenken Sie bitte bei der Planung Ihres Aufenthalts in Österreich, dass die Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung für Österreich bis zu drei Monate (in einigen Fällen auch länger) dauern kann. Erkundigen Sie sich bitte daher rechtzeitig bei Ihrer Vertretungsbehörde, wann Sie das Visum für Österreich erhalten können.
Achtung: Angehörige von Drittstaaten brauchen für ihren Antrag um eine Aufenthaltsbewilligung eine Reservierung der Unterkunft in Österreich. Nähere Informationen zu den Unterlagen für die Beantragung eines Visums/einer Aufenthaltsbewilligung finden Sie hier.
Unterkunft
Kreuzen Sie bitte auf der Annahmeerklärung an, ob Sie die Vermittlung/Reservierung einer Unterkunft über die OeAD- WohnraumverwaltungsGmbH (Studentenheimplatz oder Wohnung) wünschen. Wenn Sie sich für eine Unterkunft der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH entscheiden („ja“ auf der Annahmeerklärung ankreuzen), erhalten Sie nach Rücksendung der unterschriebenen Annahmeerklärung an das jeweilige Regionalbüro der OeAD-GmbH per E-Mail den Link zur Unterkunftsanmeldung. Folgen Sie diesem Link zur Website der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH und vervollständigen Sie dort das Reservierungsformular. Sie erhalten dann eine Reservierungsbestätigung für die Unterkunft via E-Mail.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Unterkunft haben, müssen Sie direkt mit der zuständigen OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH kommunizieren.
Falls Sie keine Unterkunft über die OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH wünschen (das heißt „nein“ auf der Annahmeerklärung ankreuzen), müssen Sie selbst für eine Unterkunft in Österreich sorgen.
Achtung: Wenn Sie ein Drittstaatenangehöriger sind, brauchen Sie von Ihrem/Ihrer Vermieter/in eine Kopie des Mietvertrags oder eine Unterkunftsbestätigung. Ohne dieses Dokument werden Sie kein Visum für Österreich bekommen!
Verspätete Ankunft
Der von Ihnen in der Annahmeerklärung angegebene Termin ist verbindlich. Er kann nur noch in Ausnahmefällen und aufgrund wichtiger Gründe geändert werden. Um den Antrittstermin Ihres Stipendiums zu verschieben, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres/Ihrer akademischen Betreuers/in und Ihres/Ihrer zuständigen Sachbearbeiters/in im ICM. Eine geringfügige Änderung um 2-3 Tage stellt meist kein Problem dar, trotzdem müssen Sie Ihre/n Betreuer/in darüber informieren. Außerdem hat eine verspätete Ankunft Auswirkungen auf die Höhe Ihrer ersten Stipendienrate .
Wenn Sie bereits länger als drei Monate auf Ihren Aufenthaltstitel warten oder Probleme mit den österreichischen Vertretungsbehörden auftauchen, kontaktieren Sie unverzüglich Ihre/n Sachbearbeiter/in im ICM. Diese/r wird versuchen, Ihnen bei der Lösung der Probleme helfen.
Falls eine Verschiebung nicht zu vermeiden ist und Ihr/e Sachbearbeiter/in und Ihr/e wissenschaftliche/r Betreuer/in einer Verschiebung des Stipendiums zustimmen, wird Ihnen eine aktualisierte Stipendienzuerkennung zugeschickt. Auch dieses Stipendium muss nochmals von Ihnen angenommen werden.
Achtung: Für eine entsprechende Änderung des Visums oder der Aufenthaltsbewilligung sind Sie selbst verantwortlich.
OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH
Ihr Zimmer bei der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH wurde für Sie für einen fixen Zeitraum reserviert und muss daher auch bezahlt werden, wenn Sie später als geplant in Österreich eintreffen.
Beachten Sie: Wenn Sie verspätet anreisen (z.B. aufgrund von Verzögerungen beim Aufenthaltstitel) können Sie die Zimmerbuchung bei der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH mindestens 15 Tage vor dem Buchungsbeginn (siehe Buchungsbestätigung) kostenfrei stornieren. Erfolgt die Stornierung des Zimmers danach bzw. gar nicht müssen Sie die Miete für diesen Monat bezahlen.
Sollte sich Ihre Anreise in Wien verzögern, teilen Sie dies bitte umgehend der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH mit (housing4scholars@oead.at).
Ihr Ansprechpartner in Bezug auf Ihre Unterkunft ist allein die OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH. Bitte kontaktieren Sie diese immer direkt (nicht über das ICM oder das Regionalbüro)!
Stipendienabruch und -aberkennung
Stipendienabbruch
Wenn Sie Ihr Stipendium abbrechen oder früher als geplant abreisen, informieren Sie bitte sofort schriftlich Ihr Regionalbüro. Bitte geben Sie die Gründe für Ihre vorzeitige Heimreise oder den kompletten Abbruch des Stipendiums an und informieren Sie auch Ihre/n wissenschaftliche/n Betreuer/in.
Stipendienaberkennung
Eine Aberkennung des Stipendiums bedeutet, dass die Zahlungen entweder eingestellt werden oder dass Sie das gesamte Stipendium an die OeAD-GmbH zurückzahlen müssen. Ihr Stipendium kann aus den folgenden Gründen „aberkannt“ werden:
- Nichteinhalten der Stipendienbedingungen
Sie müssen die geplanten Studien- bzw. Forschungsarbeiten ordnungsgemäß durchführen und sich an die Bedingungen für Ihr Stipendium halten. Wenn Sie dies nicht tun oder falsche Angaben machen, wird die Zahlung Ihres Stipendiums gestoppt. Unter Umständen müssen Sie die bereits gezahlten Stipendienraten an den OeAD zurückzahlen. - Missachtung der österreichischen Rechtsvorschriften
Wenn Sie die fremdenrechtlichen Bestimmungen nicht einhalten (z.B. eine unerlaubte Arbeit aufnehmen) oder gegen österreichische Rechtsvorschriften verstoßen (z.B. Diebstahl oder Körperverletzung), kann der österreichische Staat Sie zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilen. Im schlimmsten Fall müssen Sie aus Österreich ausreisen und bekommen zusätzlich ein Einreiseverbot für mehrere Jahre. In diesem Fall wird natürlich auch Ihr Stipendium aberkannt. - Fehlende Leistungen
Ihr Studienfortschritt wird halbjährlich überprüft. Dazu schickt Ihr/e Betreuer/in einen Bericht an den OeAD. Auch das ICM steht regelmäßig mit Ihre/m Betreuer/in in Kontakt und erkundigt sich über Ihren Fortschritt. Wenn Ihre wissenschaftlichen Leistungen oder Ihre Sprachkenntnisse, die für die Verwirklichung des Forschungsvorhabens benötigt werden, nicht ausreichen bzw. kein Fortschritt in Ihrem Forschungsvorhaben festzustellen ist, müssen wir Ihr Stipendium einstellen.
Stipendienhöhe
Die Stipendienhöhe richtet sich nach den Zeugnissen, Diplomen und sonstigen Urkunden, die der OeAD zum Ende der Einreichfrist für das Stipendium erhalten hat bzw. nach den Richtlinien, die für das Stipendium vorgegeben wurden.
Es ist nicht möglich, die Stipendienrate zu erhöhen, wenn nachträglich zusätzliche Dokumente eingereicht werden oder Sie in der Zwischenzeit einen zusätzlichen Studienabschluss erhalten haben.
Von der monatlichen Stipendienrate müssen die Unterkunft und - wenn nötig - die Versicherung bezahlt werden. Der monatliche Stipendienbetrag deckt nur die Lebenshaltungs- und Studienkosten. Der Betrag reicht nicht für den Unterhalt weiterer Personen aus.
Achtung: Neben Ihrem OeAD-Stipendium dürfen Sie für diesen Zeitraum kein anderes Stipendium in Österreich erhalten. Wenn Sie eine andere finanzielle Förderung erhalten, müssen Sie den OeAD sofort informieren. Falls Sie dies nicht tun, wird die Zahlung Ihres OeAD-Stipendiums gestoppt.
Bitte beachten Sie: Es gibt keine Studentenheimplätze für Familien. Wenn Sie Ihre Familie oder Ihre/n Partner/in mit nach Österreich bringen wollen, müssen Sie mit hohen Kosten für die Miete einer Wohnung rechnen. Die Höhe Ihres Stipendiums reicht voraussichtlich für die Bezahlung einer ganzen Wohnung nicht aus.
Auszahlung des Stipendiums
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt durch das jeweilige OeAD-Regionalbüro am Studienort soweit keine andere Regelung (z.B. Überweisung auf ein Bankkonto) getroffen wurde.
Das Stipendium muss jeden Monat persönlich beim jeweiligen OeAD-Regionalbüro abgeholt werden, bei längeren Aufenthalten empfehlen wir Ihnen, ein Bankkonto zu eröffnen. Wenn die Stipendienraten auf Ihr Bankkonto überwiesen werden, müssen Sie sich trotzdem einmal im Monat bei Ihrem Regionalbüro melden.
Die erste Stipendienrate wird im Allgemeinen zwischen dem 1. und 15. des Monats nach der Ankunft ausbezahlt. Falls Sie erst nach dem 15. des Monats eintreffen, wird nur die Hälfte der Monatsrate ausbezahlt. Die letzte Monatsrate wird erst nach Vorlage des Stipendienberichtes ausbezahlt.
Reisekosten
Sie erhalten zusätzlich zu Ihrem Stipendium keine Reisekosten, außer es ist in Ihrer Stipendienzuerkennung ausdrücklich erwähnt. Wenn Ihr Stipendium auch einen Reisekostenzuschuss erhält, müssen Sie nach Ankunft in Österreich die Originalreisebelege (inklusive Flugticket und Boardingpass sowie eine Zahlungsbestätigung) vorlegen. Wenn Sie die Belege nicht vorlegen können, haben Sie keinen Anspruch auf den Reisekostenzuschuss.
Beschäftigung
Während Sie Ihr OeAD-Stipendium erhalten, ist es nicht erlaubt einer bezahlten Arbeit in Österreich nachzugehen. Es gibt von dieser strengen Rechtsvorschrift nur wenige Ausnahmen z.B. eine geringfügige Beschäftigung oder ein Werkvertrag im Rahmen Ihres Forschungsvorhabens. Diese müssen vom OeAD in jedem Fall genehmigt werden.
Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, die nicht zu diesen Ausnahmen zählt, wird die Auszahlung Ihres Stipendiums sofort gestoppt. Eine illegale Beschäftigung kann auch fremdenrechtliche Konsequenzen haben: Sie können aus Österreich ausgewiesen werden und ein Aufenthaltsverbot für Österreich erhalten. Weitere Informationen zum Thema "Beschäftigung" finden Sie hier.


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