Einreisebestimmungen für OeAD-Stipendiat/innen
Achtung: Die Informationen auf dieser Seite gelten ausschließlich für Stipendiat/innen des OeAD! Personen, welche kein Stipendium vom OeAD erhalten, finden ausführliche Informationen hier auf unserer Homepage.
Hinweis: Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Seite genau durch. Anfragen, mit Angabe von Name und Geburtsdatum, richten Sie bitte an Frau Mag. Daniela Böckle.
Einreisebestimmungen für OeAD-Stipendiat/innen
- EU/EWR-Staatsangehörige und Schweizer Staatsangehörige
Informationen (pdf)
Drittstaatsangehörige mit Aufenthalt von maximal 6 Monaten Dauer
Drittstaatsangehörige mit Aufenthalt über 6 Monate Dauer
- OeAD - Stipendiat/innen
Informationen zur Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit (pdf)
Antragsformular (pdf)
Ausfüllhilfe zum Antragsformular (pdf) - Stipendiat/innen des MONDI-Stipendienprogramms
Informationen zur Aufenthaltsbewilligung Studierender (pdf)
Antragsformular (pdf)
Ausfüllhilfe zum Antragsformular (pdf) - ACHTUNG: in einigen Fällen stellt die Österreichische Gastinstitution auch eine sogenannte Aufnahemvereinbarung aus. Die Aufnahmevereinbarung wird zwischen Ihnen und der Gastinstitution über Durchführung eines Forschungsvorhabens abgeschlossen. Die Zuerkennung des Stipendiums ist keine Aufnahemvereinbarung! Sollten Sie von Ihrer Gastinstitution eine Aufnahemvereinbarung erhalten haben, dann können Sie auch eine Aufenthaltsbewilligung Forscher beantragen. Informationen darüber finden Sie hier.
Einreisen ohne Visum - Sichtvermerksfreiheit
- Hier finden Sie eine Liste jene Länder, deren Staatsangehörige ohne Visum oder Aufenthaltstitel, also sichtvermerksfrei, nach Österreich einreisen dürfen.


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