Weiterbildungslehrgänge
Universitätslehrgänge sind Weiterbildungsprogramme, die von Universitäten und Fachhochschulen angeboten werden. Die Lehrgänge haben einen festgelegten Studienplan und vermitteln berufsbezogene und ergänzende Zusatzqualifikationen in einem bestimmten Bereich.
Außerordentliche Studiengänge an Universitäten
Lehrgänge zur Weiterbildung an FH-Studiengängen
Voraussetzung
Voraussetzung für den Besuch eines Weiterbildungslehrganges ist ein abgeschlossenes Studium und/oder einschlägige Berufserfahrung. Die Aufnahmevoraussetzungen sind für jeden Universitätslehrgang individuell festgelegt. Um Berufstätigen die Teilnahmen an diesen Lehrgängen zu ermöglichen, sind die meisten Universitätslehrgänge berufsbegleitend konzipiert. Lehrveranstaltungen werden nach Möglichkeiten in den Abendstunden oder in geblockter Form abgehalten. Bei den FHS sind die Erhalter berechtigt, in den Fachrichtungen der bei ihnen akkreditierten FH-Studiengänge auch postgraduale Lehrgänge zur Weiterbildung anzubieten (vgl. § 14 a FHStG Abs 1).
Kosten
Für den Besuch eines Universitätslehrgangs ist ein Lehrgangsbeitrag zu entrichten, der zur Abdeckung der Kosten des Lehrgangs (Administration, Honorar für Lehrende etc.) verwendet wird. Zusätzlich müssen die Teilnehmer/innen den ÖH-Beitrag bezahlen.
Akademische Grade
Universitätslehrgänge schließen mit einem akademischen Grad (Master) oder einer akademischen Bezeichnung (AkademischeR ExpertIn) ab. Sie unterliegen Qualitätssicherungskriterien, die internationalen universitären Standards entsprechen
Die Verleihung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies" (MAS) erhalten Absolvent/innen jener Universitätslehrgänge, die den Abschluss eines facheinschlägigen Diplomstudiums oder einer vergleichbaren Qualifikation als Zulassungsvoraussetzung nennen und deren Lehrveranstaltungen ein Ausmaß von mindestens 50 Semesterstunden umfassen.
Den akademischen Grad "Master of Business Administration" (MBA) erhalten Absolvent/innen, wenn es sich um einen international vergleichbaren betriebswirtschaftlichen Universitätslehrgang handelt.
Die Verleihung einer akademischen Bezeichnung (AkademischeR ExpertIn) erhalten Absolvent/innen jener Universitätslehrgänge, die Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 30 Semesterstunden umfassen.
Details zu den einzelnen Universitätslehrgängen erfahren Sie direkt an den anbietenden Universitäten bzw. den Lehrgangsleitungen.
Detailinformationen zu den einzelnen Lehrgängen an den FHs (Start, Dauer, Lehrende, Aufnahmeerfordernisse, Kosten, Ausbildungsvertrag u.a.) erhalten Sie beim jeweiligen Erhalter.
Weitere Informationen
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Dualer Studienführer


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