English
AAA

Ebendorferstraße 7
1010 Wien
T +43 1 534 08 - 0
F +43 1 534 08 - 999
E info@oead.at


 

Das österreichische Bildungssystem

Eine detaillierte grafische Übersicht zum österreichischen Bildungssystem finden Sie hier als Download (pdf).

Bestellungen Euroguidance Produkte

Verschiedene Euroguidance Produkte können Sie hier bestellen.

Akademische Grade in Österreich

Eurypedia
Die Europäische Enzyklopädie der nationalen Bildungssysteme

Publikationen

 

Aufnahme

Zulassungsprüfung

Um an einer Kunstuniversität studieren zu können, müssen Sie in der Regel eine Zulassungsprüfung absolvieren. Für einige Studienrichtungen wie Lehramtsfächer ist auch der Nachweis der Reifeprüfung erforderlich.

Jede Kunstuniversität hat bestimmte Zulassungsvoraussetzungen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Universität ihrer Wahl wann die die Zulassungsprüfung statt findet! Diese informieren Sie auch gerne über die genauen Anforderungen.

Anmeldung

Sie müssen sich zuerst bei der Universität schriftlich für eine Zulassungsprüfung anmelden. Die Antragsformulare können Sie sich von den Homepages der Kunst-Universitäten herunterladen. Informationen zu den Prüfungsterminen erhalten Sie bei der Studien- und Prüfungsabteilung der Universität ihrer Wahl.

Sie erhalten dann von der Universität eine Einladung mit genauem Prüfungstermin und Hinweisen, welche Unterlagen Sie mitnehmen müssen. Beachten Sie bitte bei der Anreise die entsprechenden Einreisebestimmungen für Österreich.

Wenn Sie die Zulassungsprüfung erfolgreich absolvieren, können Sie die übrigen Zulassungsformalitäten erledigen.

Für die Zulassung als ordentliche/r Studierende/r sind folgende Nachweise zu erbringen:

1. Nachweis der Staatsangehörigkeit (Kopie des Reisepasses)

2. Mindestalter von 17 Jahren (der Zulassungsprüfungssenat kann in Ausnahmefällen einer Zulassung ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zustimmen)

3. Erfolgreiche Ablegung der Zulassungsprüfung

4. Je nach Studienrichtung zusätzlich der Nachweis der allgemeine Universitätsreife
Als Nachweis benötigen Sie eines der folgende Dokumente:
- ein Reifezeugnis, mit dem Sie in Ihrem Heimatland zum Studium zugelassen werden können
- eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung,
- für die Zulassung zu einem Masterstudium brauchen Sie ein Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums,
- für die Zulassung zum Doktoratsstudium ein Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Master- oder Diplomstudiums.

Damit Sie in Österreich studieren können, muss Ihr Reifezeugnis einem österreichischen Zeugnis gleichwertig sein. Mit einigen Staaten hat Österreich ein Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse. Falls nicht, sind in der Regel Ergänzungsprüfungen erforderlich.

Für einige Studienrichtungen müssen Sie - je nach Reifezeugnis - auch Zusatzprüfungen gemäß Universitätsberechtigungsverordnung nachweisen.

5. Je nach Studienrichtung besondere Universitätsreife
Damit Sie in Österreich studieren können, müssen Sie nachweisen, dass Sie mit ihrem (Reife-)Zeugnis im jeweiligen Ausstellungsstaat studieren oder ihr Studium fortsetzen dürfen. Dies bedeutet, dass Sie im Ausstellungsstaat allfällige Zulassungsprüfungen absolviert haben oder sonstige Zulassungserfordernisse erfüllen müssen. Bei weiterführenden Studien müssen Sie nachweisen, dass Sie mit Ihrem vorgelegten Zeugnis berechtigt sind, das Studium im Ausstellungsstaat weiterzuführen.

Achtung: Dieser Nachweis entfällt für EU/EWR-Staatsangehörige und „gleichgestellten Ausländer/innen“.

6. Ausreichende Deutschkenntnisse
Für die Zulassung an einer österreichischen Universität müssen Sie normalerweise ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Anerkannte Dokumente:
- Reifezeugnis, das einen Deutschunterricht im Ausmaß von mindestens 4 Jahren bestätigt
- ein deutsches Sprachdiplom, oder ähnliche Dokumente.

In manchen künstlerischen Studienrichtungen haben Sie jedoch bis zum Abschluss des zweiten oder dritten Semesters die Möglichkeit, den Deutschkenntnisnachweis zu erbringen. Wenn Sie ein Doktoratsstudium in Österreich absolvieren wollen und Ihr Betreuer einverstanden ist, kann die Universität auf diesen Nachweis verzichten.

Beglaubigungen
Achtung: Sie müssen alle nicht-deutschsprachigen Unterlagen (mit Ausnahme englischer Unterlagen) gemeinsam mit einer autorisierten deutschen Übersetzung einreichen. Ausländische Dokumente müssen beglaubigt werden (Beglaubigungen).

Wenn Sie bereits an einer ausländischen Universität studiert haben, übermitteln Sie die entsprechende Zeugnisse mit Ihrem Zulassungsantrag. In einigen Fällen können Prüfungen in Österreich anerkannt werden.

nach oben DruckenSeite drucken