Aufnahme
Wie melde ich mich für ein Studium in Österreich an?
Sie bewerben sich bei der Universität Ihrer Wahl schriftlich um die Zulassung. Das Antragsformular finden Sie bei den meisten Universitäten auf der Homepage. Bei vielen Universitäten können Sie sich auch online registrieren. Den Antrag samt Unterlagen schicken Sie direkt an die Universität Ihrer Wahl.
ACHTUNG: Gesetzliche Anmeldefrist an den österreichischen Universitäten ab Herbst 2011
Informationen zu den Aufnahmeverfahren für bestimmte Studienrichtungen:
- Aufnahmeverfahren Psychologie: Die Universität Wien und die Universität Salzburg werden ab Wintersemester 2010/11 für das Studium der Psychologie Aufnahmeverfahren durchführen.
Nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren der Universität Wien
Nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren der Universität Salzburg
Aufnahmeverfahren Publizistik- und Kommunikationswissenschaft: Die Universität Wien, die Universität Salzburg und die Universität Klagenfurt werden ab Wintersemester 2010/11 für das Studium der Publizistik und Kommunikationswissenschaft Aufnahmeverfahren durchführen.
Nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren der Universität Wien
Nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren der Universität Salzburg
Nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren der Universität Klagenfurt
- Aufnahmeverfahren Medizin
Studium der Human- oder Zahmedizin an der Medizinischen Universität Wien und Innsbruck
Nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren der Medizinischen Universität Wien und Innsbruck
Studium der Human- oder Zahmedizin an der Medizinischen Universität Graz
Nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren der Medizinischen Universität Graz
Welche Fristen muss ich einhalten?
- für Studierende aus EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie „gleichgestellte Ausländer/innen“
Es gilt die allgemeine Zulassungsfrist, die von jeder Universität selbst festgelegt wird sowie zusätzlich die generelle Nachfrist (bis 30. November für das Wintersemester, bis 30. April für das Sommersemester). Achtung: Innerhalb der Nachfrist ist ein erhöhter Studienbeitrag zu entrichten.
Nähere Informationen zu den Zulassungsfristen an den heimischen Universitäten finden Sie auf der Website des BMWF . - für Studierende aus anderen Staaten
Sie müssen bis spätestens 1. September (für das folgende Wintersemester) oder bis 1. Februar (für das folgende Sommersemester) Ihre Unterlagen vollständig an die Universität schicken. Diese Fristen können nicht verlängert werden.
Für einige Studienrichtungen müssen Sie - je nach Reifezeugnis - auch Zusatzprüfungen gemäß Universitätsberechtigungsverordnung nachweisen. Informieren Sie sich daher schon rechtzeitig bei der Universität Ihrer Wahl über die Aufnahmevoraussetzungen.
Damit Sie in Österreich studieren können, muss Ihr Reifezeugnis einem österreichischen Zeugnis gleichwertig sein. Mit einigen Staaten hat Österreich ein Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse abgeschlossen. Falls nicht, sind in der Regel Ergänzungsprüfungen erforderlich. Sie werden dann vorerst als außerordentliche/r Studierende/r aufgenommen und können sich unter anderem an den Vorstudienlehrgängen auf diese Prüfungen vorbereiten.
Welche Unterlagen brauche ich für meine Zulassung?
1. Nachweis der Staatsangehörigkeit (Kopie des Reisepasses)
2. Allgemeine Universitätsreife
Als Nachweis benötigen Sie eines der folgende Dokumente:
- ein Reifezeugnis, mit dem Sie in Ihrem Heimatland zum Studium zugelassen werden können
- eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung,
- für die Zulassung zu einem Masterstudium brauchen Sie ein Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums,
- für die Zulassung zum Doktoratsstudium ein Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Master- oder Diplomstudiums.
3. Besondere Universitätsreife
Damit Sie in Österreich studieren können, müssen Sie nachweisen, dass Sie mit ihrem (Reife-)Zeugnis im jeweiligen Ausstellungsstaat studieren oder ihr Studium fortsetzen dürfen. Dies bedeutet, dass Sie im Ausstellungsstaat allfällige Zulassungsprüfungen absolviert haben oder sonstige Zulassungserfordernisse erfüllen müssen. Bei weiterführenden Studien müssen Sie nachweisen, dass Sie mit Ihrem vorgelegten Zeugnis berechtigt sind, das Studium im Ausstellungsstaat weiterzuführen.
Achtung: Dieser Nachweis entfällt für EU/EWR-Staatsangehörige und „gleichgestellten Ausländer/innen“.
4. Ausreichende Deutschkenntnisse
Für die Zulassung an einer österreichischen Universität müssen Sie normalerweise ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Anerkannte Dokumente:
- Reifezeugnis, das einen Deutschunterricht im Ausmaß von mindestens 4 Jahren bestätigt
- ein deutsches Sprachdiplom, oder ähnliche Dokumente.
Wenn Sie ein Doktoratsstudium in Österreich absolvieren wollen und Ihr Betreuer einverstanden ist, kann die Universität auf diesen Nachweis verzichten.
5. Nachweis der körperlich-motorischen Eignung
Nur für das Lehramtsstudium Leibeserziehung und die Studienrichtung Sportwissenschaft.
6. Bisher absolvierte Studienprogramme
Wenn Sie bereits an einer ausländischen Universität studiert haben, übermitteln Sie die entsprechende Zeugnisse mit Ihrem Zulassungsantrag. In einigen Fällen können Prüfungen in Österreich anerkannt werden.
Achtung: Sie müssen alle nicht-deutschsprachigen Unterlagen (mit Ausnahme englischer Unterlagen) gemeinsam mit einer autorisierten deutschen Übersetzung einreichen. Ausländische Dokumente müssen beglaubigt werden (Beglaubigungen). Das ausgefüllte Antragsformular und sämtliche Unterlagen senden Sie per Post an die Studien- und Prüfungsabteilung der gewünschten Universität (Studien- und Prüfungsabteilungen der jeweiligen Universitäten).


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