Studienbeitrag
Höhe des Studienbeitrages
Ab dem Sommersemester 2009 müssen bestimmte Studierende keine Studienbeiträge mehr bezahlen.
Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürger/innen oder
- Staatsangehörige eines anderen EU/EWR Mitgliedstaates oder
- Staatsbürger/innen eines Landes, denen Österreich aufgrund völkerrechtlicher Verträge, dieselben Rechte wie Inländern zukommen lässt.
- Die vorgesehen Studienzeit des betreffenden Abschnittes darf um nicht mehr als zwei Semester überschritten werden. Achtung: Bei Mehrfachstudien ist der Studienbeitrag zu entrichten, sobald in einem der Studien eine Beitragspflicht entsteht.
Alle Studierenden müssen den ÖH Beitrag und den Unfallversicherungsbeitrag in der Höhe von insgesamt 16,86 Euro bezahlen.
Alle anderen Studierenden müssen grundsätzlich einen Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 Euro (zuzüglich ÖH- und Unfallversicherungsbeitrag) pro Semester bezahlen.
Informationen der Universitäten
Jede Universität hat eigene Bestimmungen über eine Ermäßigung oder einen Erlass oder eine (teilweise) Rückerstattung des Studienbeitrages. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienabteilung ihrer Universität.
Wird der Studienbeitrag erst nach Ende der allgemeinen Zulassungsfrist, aber noch innerhalb der Nachfrist bezahlt (für das Wintersemester bis spätestens 30. November, für das Sommersemester bis 30. April), erhöht sich der Studienbeitrag um 10 %.
Wenn Sie an mehreren Universitäten zugelassen werden, müssen Sie den Studienbeitrag nur an einer Universität bezahlen. Sie müssen aber allen anderen Universitäten schriftlich mitteilen, an welcher österreichischen Universität Sie den Studienbeitrag bereits bezahlt haben.
Ausnahmen
Folgende Studierende müssen keinen Studienbeitrag bezahlen:
- Studierende für die Semester, in denen sie nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolvieren werden (wie Erasmus-Studierende, OeAD-Stipendiat/innen,…)
- ordentliche ausländische Studierende gemäß § 91 Abs. 2 Universitätsgesetz (= welche einen Studienbeitrag von EUR 363,36 zu entrichten hätten), deren dort zuletzt besuchte Universität mit der österreichischen Universität bzw. mit österreichischen Universitäten ein universitäres Partnerschaftsabkommen abgeschlossen hat, welches auch den gegenseitigen Erlass des Studienbeitrages vorsieht;
- Studierende, die ausschließlich zu einem Universitätslehrgang (z.B. Vorstudienlehrgang) zugelassen sind; sie müssen stattdessen den Lehrgangsbeitrag entrichten;
- ausländische Studierende, welche einen Studienbeitrag von EUR 363,36 zu entrichten hätten, mit einer Staatsangehörigkeit eines am wenigsten entwickelten Landes;
- Studierende, die beurlaubt sind;
- Studierende bei Überschreitung der vorgesehen Studiendauer oder Abschnitt, welche mehr als 2 Monate in einem Semester aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung am Studium gehindert waren;
- Studierende, bei Überschreitung der vorgesehen Studiendauer/Abschnitt, die im Kalenderjahr vor Semesterbeginn erwerbstätig waren und ein Jahreseinkommen erzielt haben, das mind. den Betrag in 14-facher Höhe der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt;
- Studierende, bei Überschreitung der vorgesehen Studiendauer/Abschnitt, wenn eine Behinderung von mind. 50% festgestellt ist
Zahlungsweise
Sie erhalten von der Universität bei der Zulassung einen codierten Zahlschein. Bitte zahlen Sie mit diesem Zahlschein ihren Studienbeitrag ein. Wird der Studienbeitrag nicht rechtzeitig eingezahlt, erlischt Ihre Zulassung und die Sie können Ihr Studium nicht fortsetzen. Nach der korrekten Einzahlung erhalten Sie von der Universität die Fortsetzungsbestätigung, das Studienblatt des entsprechenden Semesters sowie das Klebeetikett für Ihren Studierendenausweis zugesandt. Ihre Zulassung ist bis zum Ende der Nachfrist des folgenden Semesters gültig.
Weitere Informationen
- und auf den Homepages der Universitäten (siehe Adressen links)


Seite drucken