Akademische Grade
Akademische Grade an den Universitäten
Nach der Erfüllung aller im jeweiligen Curriculum vorgeschriebenen Leistungen wird der entsprechende akademische Grad durch einen schriftlichen Bescheid verliehen. Der Bescheid hat insbesondere das abgeschlossene Studium und den akademischen Grad und die Rechtsgrundlagen des Studiums (das Universitätsgesetz 2002 und das betreffende Curriculum) anzuführen.
Der Wortlaut der akademischen Grade – die wichtigsten Beispiele
Bachelorgrade:
- Bachelor of Arts BA
- Bachelor of Science BSc
Master- beziehungsweise Diplomgrade:
- Diplom Ingenieur/Diplom Ingenieurin DI oder Dipl.-Ing.
- Doktor/Doktorin der gesamten Heilkunde Dr. med. univ.
- Doktor/Doktorin der Zahnheilkunde Dr. med. dent.
- Magister/Magistra … (auslaufend) Mag. …
- Master of Arts MA
- Master of Science MSc
Doktorgrade:
- Doktor/Doktorin … Dr. …
- Doctor of Philosophy PhD
Mastergrade in der Weiterbildung:
- Master of Arts MA
- Master of Science MSc
Zur Unterstützung der internationalen Mobilität der Absolvent/innen besteht der Anspruch auf Ausstellung des Anhangs zum Diplom („Diploma Supplement“) gemäß Art. IX.3 des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens in Verbindung mit dem Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades. Dieser Anhang beschreibt Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status des absolvierten Studiums.
Wer von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung einen akademischen Grad erworben hat, darf diesen in der Originalform auch in Österreich führen. Dabei sind „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade dem Namen nachzustellen. Bei ausländischen akademischen Graden richtet sich die Stellung nach den Vorschriften oder dem Usus im Herkunftsstaat. Akademische Grade aus der EU (einschließlich Vertragsstaaten eines Beitrittsvertrags) beziehungsweise aus dem EWR können in abgekürzter Form auch in öffentliche Urkunden eingetragen werden.
Falls ein österreichischer akademischer Grad zwingend für die Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit erforderlich ist, kann die Nostrifizierung eines ausländischen akademischen Grades bei einer fachlich zuständigen Universität beantragt werden. In einigen Ausnahmefällen (z.B. viele Studienrichtungen aus Italien oder Kroatien) ist aufgrund bilateraler Abkommen anstelle der Nostrifizierung eine Gleichstellung durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung möglich.
Akademische Grade an Fachhochschul-Studiengängen
Nach der Erfüllung aller im jeweiligen Studienplan vorgeschriebenen Leistungen wird der entsprechende akademische Grad verliehen. Der Wortlaut der akademischen Grade wird vom Fachhochschulrat durch Verordnung festgelegt.
Bachelorgrade:
- Bachelor of Arts in Arts and Design BA oder B.A.
- Bachelor of Arts in Business BA oder B.A.
- Bachelor of Arts in Cultural Studies BA oder B.A.
- Bachelor of Arts in Military Services BA oder B.A.
- Bachelor of Arts in Police Leadership BA oder B.A.
- Bachelor of Arts in Social Sciences BA oder B.A.
- Bachelor of Science in Engineering BSc oder B.Sc.
- Bachelor of Science in Health Studies BSc oder B.Sc.
- Bachelor of Science in Natural Sciences BSc oder B.Sc.
- Bachelor of Laws LLB oder LL.B.
Mastergrade:
- Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin Dipl.-Ing. oder DI
- Master of Arts in Arts and Design MA oder M.A.
- Master of Arts in Cultural Studies MA oder M.A.
- Master of Arts in Business MA oder M.A.
- Master of Arts in Military Services MA oder M.A.
- Master of Arts in Police Leadership MA oder M.A.
- Master of Arts in Social Sciences MA oder M.A.
- Master of Science in Health Studies MSc oder M.Sc.
- Master of Science in Natural Sciences MSc oder M.Sc.
Diplomgrade:
- Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH)
- Dipl.-Ing. (FH) oder DI (FH)
- Magister/Magistra (FH) Mag. (FH)
(Die Führung der Fachhochschul-Diplomgrade ohne den Zusatz „(FH)“ ist unzulässig.)
Mastergrade können aufgrund abgeschlossener Lehrgänge zur Weiterbildung vom Erhalter festgelegt werden, z.B.
- Master of Arts MA oder M.A.,
- Master of Science MSc oder M.Sc.
Zur Unterstützung der internationalen Mobilität der Absolvent/inn/en wird der Anhang zum Diplom („Diploma Supplement“) gemäß Art. IX.3 des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens in Verbindung mit der Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades ausgestellt. Dieser Anhang beschreibt Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status des absolvierten Studiums.
Ein Fachhochschul-Master- beziehungsweise -Diplomgrad berechtigt zu einem facheinschlägigen Doktoratsstudium an einer Universität, das für Fachhochschul-Absolvent/inn/en dann um ein beziehungsweise zwei Semester länger dauert als für Universitätsabsolvent/inn/en, wenn das Universitätsstudium, das den Zugang zum Doktoratsstudium eröffnet, eine längere Mindeststudiendauer erfordert als der entsprechende Fachhochschul-Master- beziehungsweise -Diplomstudiengang.
Falls ein österreichischer akademischer Grad zwingend für die Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit erforderlich ist, kann die Nostrifizierung eines ausländischen akademischen Grades bei einer fachlich zuständigen Fachhochschule oder beim Fachhochschulrat beantragt werden.
Akademische Grade an Pädagogischen Hochschulen
Nach der Erfüllung aller im jeweiligen Curriculum vorgeschriebenen Leistungen wird der Bachelorgrad „Bachelor of Education“, abgekürzt „BEd“, verliehen. Dieser akademische Grad berechtigt grundsätzlich zu einem facheinschlägigen Masterstudium an einer Universität oder an einer Fachhochschul-Einrichtung.
Zur Unterstützung der internationalen Mobilität der Absolvent/inn/en wird mit der Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades auch ein Anhang zum Diplom („Diploma Supplement“) gemäß Art. IX.3 des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens ausgestellt. Dieser Anhang beschreibt Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status des absolvierten Studiums.
Falls ein österreichischer akademischer Grad zwingend für die Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit erforderlich ist, kann die Nostrifizierung eines ausländischen akademischen Grades bei einer Pädagogischen Hochschule beantragt werden.

Seite drucken