Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst
Die Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst vermitteln Berufsausbildung und führen zur Berufsberechtigung als diplomierte medizinisch-technische Fachkraft (Abschluss: Diplomprüfung). Die Ausbildung dauert 30 Monate und wird an fünf Standorten in Österreich angeboten.
> Zugangsvoraussetzungen
- Lebensalter nicht unter 17 Jahre
- Gesundheitliche Eignung
- Unbescholtenheit
- Erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht
> Ausbildungsinhalte
Theoretischer Unterricht - Unterrichtsfächer:
Grundausbildung: Anatomie und Physiologie; Einführung in die Physik, insbesondere in die Elektrizitätslehre; Allgemeine Pathologie; Hygiene; Erste Hilfe und Verbandslehre; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes; Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus.
Medizinisch-technischer Teil: Laboratoriumseinführung; Einfache medizinisch-technische Laboratoriumsmethoden (Chemie, Histologie, Mikrobiologie, Serologie, Hämatologie, klinische Mikroskopie und klinische Laboratoriumsuntersuchungen, Blutgruppenuntersuchungstechnik).
Röntgenologisch-technischer Teil: Hilfeleistungen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken (Strahlenbiologie und Strahlenschutz, Strahlenphysik und Strahlendosimetrie, Einstellungstechnik und Aufnahmetechnik, Handhabung und Pflege der Apparate, Vorbereitung und Hilfeleistungen bei röntgenologischen Untersuchungen, Röntgenphotographie).
Physikotherapeutischer Teil: Anatomie und Pathologie, ausgerichtet auf die physikalische Medizin; Einfache physikotherapeutische Behandlungen (Thermo-, Elektro-, Licht-, Hydro- und Balneotherapie, Massage).
Praktische Unterweisung:
an einschlägigen Krankenhausabteilungen, Instituten und sonstigen Einrichtungen, die der Schule zur Verfügung stehen
> Berufsbild und Tätigkeitsbereich
Ausführung
- einfacher medizinisch-technischer Laboratoriumsmethoden (Durchführung einfacher Harn- und Blutuntersuchungen, Anfertigung von Ausstrichpräparaten aus Körperflüssigkeiten, Se- und Exkreten)
- einfacher physiotherapeutischer Behandlungen auf dem Gebiete der Thermo-, Licht- und Hydro- und Balneotherapie sowie der einfachen Massage
- Hilfeleistungen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken (Hilfeleistung bei der Durchführung von Röntgendurchleuchtungen und therapeutischen Röntgenbestrahlungen, Anfertigung einfacher Röntgenaufnahmen)
nach ärztlicher Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht.
> Berufsausübung
Die Berufsausübung kann im Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt, im Dienstverhältnis zu sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen dienen oder Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen Ärzten/Ärztinnen erfolgen.
> Mögliche Weiterqualifizierungen
- Absolvierung der Berufsreifeprüfung
- Ausbildung im medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst, im radiologisch-technischen Dienst oder im physiotherapeutischen Dienst
- Verkürzte Ausbildung zum/zur medizinischen Masseur/in


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