Überblick Sekundarstufe II (ISCED 3A/3B/3C/4A)
Nach der Sekundarstufe I stehen Schüler/innen folgende Möglichkeiten (mit unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen) offen:
> Berufsschulen und Lehre (Duales System)
In Österreich findet die Lehre an zwei verschiedenen, sich ergänzenden Lernorten statt ("duale Ausbildung") - praxisorientiert im Ausbildungsbetrieb, mit welchem ein Lehrvertrag abgeschlossen wurde, sowie durch in der Berufsschule an 1 bis 2 Tagen pro Woche oder geblockt über mehrere Wochen. Die Berufsschule hat die Aufgabe, in einem berufsbegleitenden fachlich einschlägigen Unterricht die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, die betriebliche Ausbildung zu fördern und zu ergänzen sowie die Allgemeinbildung zu erweitern. Die Lehre verbindet somit praxisorientierte Ausbildung mit der Vermittlung von fachtheoretischem Wissen und Schlüsselkompetenzen.
Voraussetzung: Die Duale Ausbildung steht allen Jugendlichen, die die 9-jährige Schulpflicht erfüllt haben, offen.
Eine Lehre dauert entsprechend dem gewählten Lehrberuf zwei, zweieinhalb, drei, dreieinhalb oder vier Jahre und schließt mit der Lehrabschlussprüfung ab.
Gemeinsam mit dem beruflichen Abschlusszeugnis wird die Europass Zeugniserläuterung ausgehändigt. Sie beschreibt Fähigkeiten und Kompetenzen, die man im Rahmen der beruflichen Ausbildung erworben hat und erleichtert so insbesondere Arbeitgebern und Organisationen im Ausland eine solide Einschätzung des gesamten berufsbildenden Schulabschlusses.
Derzeit gibt es über 250 anerkannte Lehrberufe, die folgende Bereiche umfassen:
- Bauwesen
- Mode, Textil, Leder
- Chemie
- Elektrotechnik und Elektronik
- Gärtnerei und Landwirtschaft
- Gastgewerbe und Nahrungsmittelgewerbe
- Holz, Glas, Stein, Kunststoff
- Druck, Grafik, Papier
- Büro, Verwaltung, Tourismus, Transport und Verkehr
- Metallbe- und -verarbeitung
- Musikinstrumentenerzeugung
- Optik und Fotografie
- Gesundheit und Körper- und Schönheitspflege
Mögliche Weiterqualifizierung:
- Zulassung zur Meisterprüfung und Befähigungsnachweisprüfungen nach der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung.
- Zugang zur weiterführenden Bildung über Berufsreifeprüfung bzw. Studienberechtigungsprüfung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Kollegs und Akademien nach der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung.
- Berufsmatura: Für Lehrlinge gibt es die Möglichkeit, während der Lehrzeit die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung zu besuchen, wobei bereits drei Teilprüfungen während der Lehrzeit abgelegt werden dürfen und die letzte Teilprüfung nach Vollendung des 19. Lebensjahres. Für die Vorbereitungskurse und Prüfungen zur Berufsmatura fallen für Lehrlinge keine Kosten an.
Durch die große Bandbreite an Qualifikationsmöglichkeiten – von der Teilqualifizierung bis hin zu High-Tech-Berufen und Berufsreifeprüfung eröffnet die Lehrlingsausbildung alle Qualifikationschancen, die der österreichische Ausbildungsmarkt bietet.
Weitere Informationen zum Dualen System:
- Verzeichnis der Europass Zeugniserläuterungen zum Lehrabschlusszeugnis (alphabetisches nach Lehrberufen)
> Berufsbildende Mittlere Schulen (BMS)
In den berufsbildenden mittleren Schulen (oder Fachschulen) werden berufliche Qualifikationen und Allgemeinbildung vermittelt. Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) dauern ein bis vier Jahre. Berufsbildende mittlere Schulen mit einer Ausbildungsdauer von ein oder zwei Jahren vermitteln eine teilweise, solche mit einer Ausbildungsdauer von drei oder vier Jahren mit Abschlussprüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Gemeinsam mit dem Abschlussprüfungszeugnis wird die Europass Zeugniserläuterung ausgehändigt. Sie beschreibt Fähigkeiten und Kompetenzen, die man im Rahmen der beruflichen Ausbildung erworben hat und erleichtert so insbesondere Arbeitgebern und Organisationen im Ausland eine solide Einschätzung des gesamten berufsbildenden Schulabschlusses.
Voraussetzung für den Besuch einer berufsbildenden mittleren Schule (BMS) ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Für die Aufnahme in eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule gilt weiters, dass ein/e Schüler/in aus der 4. Klasse einer Hauptschule eine Aufnahmsprüfung in Deutsch, Englisch oder Mathematik abzulegen hat, wenn er oder sie in dem betreffenden Gegenstand in der niedrigsten Leistungsgruppe war. Nach erfolgreichem Besuch einer Polytechnischen Schule entfällt die Aufnahmsprüfung. An einer berufsbildenden mittleren Schule mit besonderen Anforderungen in künstlerischer oder sportlicher Hinsicht ist eine Eignungsprüfung abzulegen.
Die wichtigsten berufsbildenden mittleren Schulen sind:
- Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen (drei- oder vierjährig)
- Handelsschule (dreijährig): Ausbildung zu Berufen in allen Zweigen
- Fachschule für wirtschaftliche Berufe (dreijährig)
- Wirtschaftsfachschule (ein- oder zweijährig)
- Fachschule für Mode (dreijährig)
- Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Gastgewerbefachschule (dreijährig)
- Schulen für Sozialberufe: dreijährige Fachschule für Sozialberufe, zweijährige Schule für Sozialdienste
- Schulen für Sozialbetreuungsberufe (Aufnahme erst ab dem 17. bzw. 19. Lebensjahr)
- Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen (zwei bis vierjährig)
- Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (Eintrittsalter mit 16 bzw. 17 Jahren)
Berechtigungen:
Durch die Gewerbeordnung und ergänzende Verordnungen ist festgelegt, welche allgemeinen und speziellen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung reglementierter Gewerbe (Handwerke und sonstige reglementierte Gewerbe) vorliegen müssen. Absolvent/innen der mindestens dreijährigen BMS können
facheinschlägige Kenntnisse und Fähigkeiten und bereits nachgewiesenes Wissen auf vorgeschriebene Prüfungen in Form von Ersätzen (z.B. Unternehmerprüfung, Befähigungsnachweisprüfung, Meisterprüfung) angerechnet werden.
Mögliche Weiterqualifizierung:
Eine Weiterqualifizierung ist z.B. mit der Berufsreifeprüfung möglich. Nach Absolvierung einer mindestens dreijährigen BMS führen Aufbaulehrgänge (drei Jahre) zur Reife- und Diplomprüfung. Für Absolvent/innen einiger vierjähriger Schulen gibt es auch spezielle Formen von facheinschlägigen Kollegs.
Weitere Informationen zu den Berufsbildenden Mittleren Schulen (BMS)
> Ausbildungen für Gesundheitsberufe
Die Ausbildungen für Gesundheitstberufe umfassen
- Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst
- Pflegehilfelehrgänge
- Ausbildungen zum/zur medizinischen Masseur/in und zum/zur Heilmasseur/in
- Ausbildungen zur Sanitäterin/zum Sanitäter
- Kurse für die Ausbildung in den Sanitätshilfsdiensten
Die Schulen und Lehrgänge in diesem Bereich sind mit Bewilligung des/der Landeshauptmannes/-frau an oder in Verbindung mit Krankenanstalten eingerichtet. Sie unterscheiden sich von den Ausbildungen auf der Sekundarstufe II durch ein höheres Eintrittsalter.
Gemeinsam mit dem beruflichen Abschlusszeugnis/Diplom in diesem Bereich wird die Europass Zeugniserläuterung ausgehändigt. Sie beschreibt Fähigkeiten und Kompetenzen, die man im Rahmen der beruflichen Ausbildung erworben hat und erleichtert so insbesondere Arbeitgebern und Organisationen im Ausland eine solide Einschätzung des gesamten berufsbildenden Schulabschlusses.
> Berufsbildende Höhere Schulen (BHS)
In den berufsbildenden höheren Schulen werden eine höhere berufliche Ausbildung und eine fundierte Allgemeinbildung vermittelt. Die Ausbildungen dauern 5 Jahre und schließen mit der Reife- und Diplomprüfung ab. Dank dieser Doppelqualifikation erwerben Schüler/innen sowohl einen Hochschulzugang (Reifeprüfung) sowie - je nach Ausbildungstyp - bestimmte berufliche Qualifikationen.
Gemeinsam mit dem Reife- und Diplomprüfungszeugnis wird die Europass Zeugniserläuterung ausgehändigt. Sie beschreibt Fähigkeiten und Kompetenzen, die man im Rahmen der beruflichen Ausbildung erworben hat und erleichtert so insbesondere Arbeitgebern und Organisationen im Ausland eine solide Einschätzung des gesamten berufsbildenden Schulabschlusses.
Voraussetzung für den Besuch einer berufsbildenden höheren Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse der Hauptschule, der 4. oder einer höheren Klasse der allgemein bildenden höheren Schule oder der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen
und Schwerpunktpflichtgegenstände). Schüler/innen aus der 4. Klasse einer Hauptschule müssen eine Aufnahmsprüfung in Deutsch, Englisch oder Mathematik ablegen, wenn er oder sie in dem betreffenden Gegenstand in der niedrigsten Leistungsgruppe war oder in der mittleren Leistungsgruppe mit "Genügend" beurteilt wurde; mit einem „Befriedigend" aus der mittleren Leistungsgruppe ist die Aufnahme über den Beschluss der Klassenkonferenz möglich.
An berufsbildenden höheren Schulen mit künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Kindergarten- und Sozialpädagogik sind Eignungsprüfungen abzulegen.
Die wichtigsten berufsbildenden höheren Schulen sind:
- Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt
- Höhere Lehranstalt für Mode, für künstlerische Gestaltung, für Produktmanagement und Präsentation, Modedesign und Produktgestaltung
- Höhere Lehranstalt für Tourismus
- Handelsakademie
- Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
- Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft
- Bildungsanstalt für Kindergartenpädaogik
- Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Berechtigungen:
Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), der in der Gewerbeordnung geregelt ist (siehe Berechtigungen BMS) gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt. Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2005/36/EG den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat, der für den Berufszugang den erfolgreichen Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt.
Weitere Informationen zu den Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS)
- Broschüre « Bildungswege in Österreich 2009/10 » der Schulpsychologie-Bildungsberatung
- Verzeichnis der Europass Zeugniserläuterungen zu den Reife- und Diplomprüfungszeugnissen der Berufsbildenden Höheren Schulen nach Fachbereichen
> Allgemein bildende höhere Schulen (AHS) - Oberstufe
Das Ziel der Allgemein bildenden höheren Schule ist die Vermittlung einer umfassenden und vertiefenden Allgemeinbildung und damit die Schaffung der für ein Universitätsstudium nötigen Voraussetzungen.
Die allgemein bildende höhere Schule gliedert sich in Unterstufe (4 Schulstufen, Sekundarstufe I) und Oberstufe (4 Schulstufen, Sekundarstufe II) und schließt mit der Reifeprüfung (Glossar) (Matura) ab.
In ihrer Langform dauert sie acht Jahre.
Voraussetzung für Eintritt in die Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schule:
- Schüler/innen, welche die Unterstufe der AHS absolviert haben, können die Oberstufe besuchen.
- Für Schüler/innen, welche die Hauptschule besucht haben, ist nach der vierten Klasse der Hauptschule ist ein Jahreszeugnis der ersten Leistungsgruppe (oder "Sehr gut” oder "Gut” oder "Befriedigend” mit Konferenzbeschluss der zweiten Leistungsgruppe) mit Mindestnote "Befriedigend” in den anderen Pflichtgegenständen erforderlich, andernfalls kann auch eine Aufnahmsprüfung an der AHS Oberstufe abgelegt werden.
- Der Eintritt in die AHS Oberstufe von anderen Schulformen erfolgt Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen.
Formen der allgemein bildenden höheren Schule:
Neben den den drei achtjährigen Formen der allgemein bildenden höheren Schule (Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium), die Unter- und Oberstufe umfassen, gibt es auch das Oberstufenrealgymnasium, welches nur die Oberstufe umfasst.
Sonderformen der allgemein bildenden höheren Schule umfassen solche mit musischen und sportlichen Schwerpunkten (mit Eignungsprüfung); Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium; Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige (ab dem vollendeten 17. Lebensjahr); allgemein bildende höhere Schule für sprachliche Minderheiten (Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch); Werkschulheime sowie Gymnasien und Realgymnasien mit verstärktem Fremdsprachenunterricht.
In der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen können Schülerinnen und Schüler innerhalb der jweiligen AHS-Form ihren persönlichen Interessen entsprechend unterschiedliche Bildungswege einschlagen. Ermöglicht wird dies durch alternative Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände.
Weitere Informationen zur Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schule (AHS):
- Broschüre « Bildungswege in Österreich 2009/10 » der Schulpsychologie-Bildungsberatung
> Integrative Berufsausbildung und Berufsvorbereitungsjahr
Die Integrative Berufsausbildung ermöglicht eine maßgeschneiderte Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche. Ziel der integrativen Berufsausbildung ist es, für Jugendliche mit sozialen, begabungsmäßigen oder körperlichen Benachteiligungen eine geeignete Ausbildungsschiene auf der Ebene der Lehrlingsausbildung zur Ausschöpfung ihres Potentials an beruflichen Fähigkeiten zu schaffen.
Folgende Personen können im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung ausgebildet werden:
- Behinderte gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz
- Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule
- Personen ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss
- Personen mit Vermittlungshindernissen.
Die integrative Berufsausbildung wird sowohl als eine Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit, als auch als eine Berufsausbildung, die Teilqualifikation vermitteln, angeboten, um jenen Personen einen Eintritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, bei denen die Erreichung eines Lehrabschlusses nicht möglich ist. Die Integrative Berufsausbildung erfolgt entweder
- als vollständige Lehrausbildung in verlängerter Lehrzeit (Verlängerung um max. 1 Jahr bzw. in Ausnahmefällen um 2 Jahre)
- oder durch Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten Teilqualifikationen in der Dauer von 1 bis 3 Jahren
Die Berufsausbildungsassistent/innen begleiten und unterstützen die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe in sozialpädagogischen und psychologischen Fragen, um den Ausbildungserfolg zu gewährleisten.
Unternehmen, die Jugendliche in Integrativer Berufsausbildung ausbilden, können eine Förderung des österreichischen Arbeitsmarktservice in Anspruch nehmen.
Ein Berufsvorbereitungsjahr soll grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die unabhängig von der jeweiligen späteren Tätigkeit günstige Eingangsvoraussetzungen in das Arbeits- und Berufsleben schaffen, vermitteln.
Weitere Informationen zur Integrativen Berufausbildung:
Webseite der „Community Integration Sonderpädagogik“ des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur
Die Sekundarstufe II setzt an der 9. Schulstufe an. Die Schulen und Lehrgänge im Bereich der Gesundheitsberufe auf Sekundarstufe II sind durch ein höheres Eintrittsalter gekennzeichnet.
Die Sekundarstufe II umfasst die neunte bis 13. bzw. 14. Schulstufe.


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