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Das österreichische Bildungssystem

Eine detaillierte grafische Übersicht zum österreichischen Bildungssystem finden Sie hier als Download (pdf).

 

Akademische Grade in Österreich

 

Pflegehilfelehrgänge

Pflegehilfelehrgänge vermitteln eine Berufsausbildung und führen zur Berufsberechtigung als Pflegehelfer/in (Abschluss: kommissionelle Abschlussprüfung). Die Ausbildung dauert ein Jahr.

> Zugangsvoraussetzungen

  • Lebensalter von mindestens 17 Jahren
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht
  • Aufnahmegespräch oder Aufnahmetest
  • Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch eine Aufnahmekommission

> Ausbildungsinhalte

Theoretische Ausbildung/Unterrichtsfächer:
Berufsethik und Berufskunde; Gesundheits- und Krankenpflege; Pflege von alten Menschen; Palliativpflege; Hauskrankenpflege; Hygiene und Infektionslehre; Ernährung, Kranken- und Diätkost; Grundzüge der Somatologie und Pathologie; Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie; Grundzüge der Pharmakologie; Erste Hilfe; Animation und Motivation zur Freizeitgestaltung; Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation; Berufe und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, einschließlich Betriebsführung; Einführung in die Psychologie, Soziologie und Sozialhygiene; Kommunikation und Konfliktbewältigung; Berufsspezifische Rechtsgrundlagen.

Praktische Ausbildung:
Akutpflege im operativen und konservativen Fachbereich; Langzeitpflege und rehabilitative Pflege; Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung.

> Berufsbild und Tätigkeitsbereich

Betreuung pflegebedürftiger Menschen zur Unterstützung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie von Ärzten:

  • Durchführung von pflegerischen Maßnahmen nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege: Durchführung von Grundtechniken der Pflege; Durchführung von Grundtechniken der Mobilisation; Körperpflege und Ernährung; Krankenbeobachtung; prophylaktische Pflegemaßnahmen; Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen; Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen
  • Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Ärzten: Verabreichung von Arzneimitteln; Anlegen von Bandagen und Verbänden; Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln einschließlich Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens; Durchführung von Sondenernährung bei liegenden Magensonden; Maßnahmen der Krankenbeobachtung aus medizinischer Indikation, wie Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht und Ausscheidungen sowie Beobachtung der Bewusstseinslage und der Atmung; einfache Wärme- und Lichtanwendungen,

einschließlich der sozialen Betreuung der Patienten/innen oder Klienten/innen und der Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten.

> Berufsausübung

Die Berufsausübung kann im Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt, im Dienstverhältnis zum Träger sonstiger unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehender Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Nachsorge, der Behindertenbetreuung, der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder der Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen dienen oder die andere Gesundheitsdienste und soziale Dienste anbieten, im Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen Ärzten/Ärztinnen, im Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder im Dienstverhältnis zu Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten, erfolgen. Eine Berufsausübung in der Pflegehilfe ist unter bestimmten Bedingungen auch im Wege der Arbeitskräfteüberlassung zulässig.

> Mögliche Weiterqualifizierungen

Weiters bestehen für Pflegehelfer/innen folgende Ausbildungsmöglichkeiten:

  • Verkürzte Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Verkürzte Ausbildung zum/zur Sanitäter/in
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