English
AAA

Euroguidance Austria
Ebendorferstraße 7
1010 Wien
T +43 1 534 08 - 0
F +43 1 534 08 - 699
E info@euroguidance.at



 
Das österreichische Bildungssystem

Eine detaillierte grafische Übersicht zum österreichischen Bildungssystem finden Sie hier als Download (pdf).


 

Ausbildung zur Sanitäterin / zum Sanitäter

Ausbildungen zum/zur Sanitäter/in vermitteln Berufsausbildung und führen zur Berufsberechtigung als Rettungssanitäter/in oder Notfallsanitäter/in (Abschluss: kommissionelle Abschlussprüfung). Die Ausbildung dauert für den Rettungssanitäter 260 Stunden und für den Nofallsanitäter zusätzlich 480 Stunden.

> Zugangsvoraussetzungen

  • Lebensalter von mindestens 17 Jahren
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht

> Ausbildungsinhalte

Modul I (Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in)

Unterrichtsfächer: Erste Hilfe und erweiterte Erste Hilfe; Hygiene; Berufsspezifische rechtliche Grundlagen; Anatomie und Physiologie; Störungen der Vitalfunktionen und Regelkreise und zu setzende Maßnahmen; Notfälle bei verschiedenen Krankheitsbildern und zu setzende Maßnahmen; Spezielle Notfälle und zu setzende Maßnahmen; Defibrillation mit halbautomatischen Geräten; Gerätelehre und Sanitätstechnik; Rettungswesen; Katastrophen, Großschadensereignisse, Gefahrgutunfälle; Angewandte Psychologie und Stressbewältigung; Praktische Übungen ohne Patientenkontakt

Modul II (Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in)

Unterrichtsfächer: Arzneimittellehre; Einsatztaktik; Erste Hilfe und erweiterte Erste Hilfe; Hygiene; Berufsspezifische rechtliche Grundlagen; Anatomie und Physiologie; Störungen der Vitalfunktionen und Regelkreise und zu setzende Maßnahmen; Notfälle bei verschiedenen Krankheitsbildern und zu setzende Maßnahmen; Spezielle Notfälle und zu setzende Maßnahmen; Defibrillation mit halbautomatischen Geräten; Gerätelehre und Sanitätstechnik; Rettungswesen; Katastrophen, Großschadensereignisse, Gefahrgutunfälle; Angewandte Psychologie und Stressbewältigung; Praktische Übungen ohne Patientenkontakt

Berufsmodul

Unterrichtsfächer: Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht; Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens; Dokumentation


> Berufsbild und Tätigkeitsbereich

Rettungssanitäter/in

Selbstständige und eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen, die medizinisch indizierter Betreuung bedürfen, vor und während des Transportes, einschließlich der fachgerechten Aufrechterhaltung und Beendigung liegender Infusionen nach ärztlicher Anordnung; Übernahme sowie Übergabe des Patienten oder der betreuten Person im Zusammenhang mit einem Transport; Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen einschließlich der Verabreichung von Sauerstoff; qualifizierte Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Beurteilung, Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen, Defibrillation mit halbautomatischen Geräten, Herstellung der Transportfähigkeit sowie sanitätsdienstliche Durchführung des Transports, solange und soweit ein/eine zur selbstständigen Berufsausübung berechtigter Arzt/ Ärztin nicht zur Verfügung steht, eine unverzügliche Anforderung des/der Notarztes/Notärztin ist zu veranlassen); sanitätsdienstliche Durchführung von Sondertransporten.

Notfallsanitäter/in

Tätigkeiten des/der Rettungssanitäters/Rettungssanitäterin; Unterstützung des/der Arztes/Ärztin bei allen notfall- und katastrophenmedizinischen Maßnahmen einschließlich der Betreuung und des sanitätsdienstlichen Transports von Notfallpatienten; Verabreichung von für die Tätigkeit als Notfallsanitäter erforderlichen Arzneimitteln, soweit diese zuvor durch den für die ärztliche Versorgung zuständigen Vertreter der jeweiligen Einrichtung schriftlich zur Anwendung freigegeben wurden; eigenverantwortliche Betreuung der berufsspezifischen Geräte, Materialien und Arzneimittel; Mitarbeit in der Forschung.

> Berufsausübung

Der/die Sanitäter/in kann seine/ihre Tätigkeiten ehrenamtlich, berufsmäßig oder als Soldat/in im Bundesheer, als Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Zollorgan, Strafvollzugsbedienstete/r, Angehörige/r eines sonstigen Wachkörpers oder als Zivildienstleistender ausüben.

Die Berufsausübung darf im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu Einrichtungen (Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe Österreich, Malteser Hospitaldienst Austria, Österreichisches Rotes Kreuz, Sanitätsdienst des Bundesheers, Einrichtungen einer Gebietskörperschaft, sonstige Einrichtungen) erfolgen.

> Mögliche Weiterqualifizierung

Nach Abschluss der Ausbildung als Notfallsanitäter/in (Modul I und II) ist an einigen Standorten der Erwerb der Berechtigung zur Durchführung allgemeiner Notfallkompetenzen (Modul Arzneimittellehre, Modul Venenzugang und Infusion) und besonderer Notfallkompetenzen (Modul Beatmung und Intubation) möglich.

nach oben DruckenSeite drucken