Kurse für die Ausbildung in den Sanitätshilfdiensten
Eine Tätigkeit in den Sanitätshilfsdiensten darf berufsmäßig bereits vor Ablegung der kursmäßigen Ausbildung ausgeübt werden. Die erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Ausbildung ist innerhalb von zwei Jahren ab Berufsantritt nachzuweisen, anderenfalls erlischt die Berechtigung zur weiteren berufsmäßigen Ausübung der Tätigkeit im Sanitätshilfsdienst. Kurse für die Ausbildung in den Sanitätshilfsdiensten dauern 130-135 Stunden und Schließen mit der Kursabschlussprüfung ab.
> Zugangsvoraussetzungen
- Lebensalter nicht unter 17 Jahre
- Gesundheitliche Eignung
- Unbescholtenheit
- Erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht
> Ausbildungsinhalte
Operationsgehilfe/in
Theoretischer Unterricht/Unterrichtsfächer: Grundzüge der Krankenhaushygiene und Infektionslehre einschließlich Entwesung, Desinfektion und Sterilisation; Einfache Instrumenten- und Gerätelehre; Grundzüge der Ersten Hilfe einschließlich Verbandslehre und Krankenbetreuung; Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes; Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus.
Laborgehilfe/in
Theoretischer Unterricht/Unterrichtsfächer: Grundzüge der Hygiene und Infektionslehre einschließlich Entwesung, Desinfektion und Sterilisation; Einführung in die Grundbegriffe der medizinischen Laboratoriumsarbeiten; Einfache Gerätelehre, Pflege der Geräte; Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes.
Prosekturgehilfe/in
Theoretischer Unterricht/Unterrichtsfächer: Grundzüge der Hygiene und Infektionslehre einschließlich Entwesung, Desinfektion und Sterilisation mit Berücksichtigung der berufsbedingten Gefahren; Technik der Leichenöffnung; Einfache Laboratoriumstechnik, Instrumenten- und Gerätelehre; Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes.
Ordinationsgehilfe/in
Theoretischer Unterricht/Unterrichtsfächer: Grundzüge der Hygiene und Infektionslehre einschließlich Entwesung, Desinfektion und Sterilisation; Einfache Instrumenten-, Apparate- und Gerätelehre; Erste Hilfe und Verbandslehre; Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes; Grundzüge der Administration in Ordinationen
Ergotherapiegehilfe/in
Theoretischer Unterricht/Unterrichtsfächer: Grundzüge der Somatologie; Erste Hilfe und Verbandslehre; Einführung in die Grundzüge der Arbeitsphysiologie und der Rehabilitation; Unterweisung in den Methoden der Arbeitstherapie; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes
Desinfektionsgehilfe/in
Theoretischer Unterricht/Unterrichtsfächer: Grundzüge der Hygiene mit besonderer Berücksichtigung der berufsbedingten Gefahren; Lehre von den Giften und sonstigen Stoffen, welche bei der Entseuchung (Desinfektion) zur Anwendung gelangen, Sicherheitsvorschriften; Unterweisung in den Desinfektionsverfahren, Handhabung der Geräte; Erste Hilfe; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes.
Operationsgehilfe/in
Theoretischer Unterricht/Unterrichtsfächer: Grundzüge der Krankenhaushygiene und Infektionslehre einschließlich Entwesung, Desinfektion und Sterilisation; Einfache Instrumenten- und Gerätelehre; Grundzüge der Ersten Hilfe einschließlich Verbandslehre und Krankenbetreuung; Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes; Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus
Laborgehilfe/in
Theoretischer Unterricht/Unterrichtsfächer: Grundzüge der Hygiene und Infektionslehre einschließlich Entwesung, Desinfektion und Sterilisation; Einführung in die Grundbegriffe der medizinischen Laboratoriumsarbeiten; Einfache Gerätelehre, Pflege der Geräte; Grundzüge der Strahlenkunde und des Strahlenschutzes; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes
> Berufsbildung und Tätigkeitsbereich
Operationsgehilfe/in
Einfache Hilfsdienste und Handreichungen bei der Durchführung ärztlicher Eingriffe auf Anordnung und unter Aufsicht.
Laborgehilfe/in
Einfache medizinische Hilfsdienste in medizinischen Laboratorien auf Anordnung und unter Aufsicht.
Prosekturgehilfe/in
Hilfsdienste bei der Durchführung von Leichenöffnungen auf Anordnung und unter Aufsicht.
Ordinationsgehilfe/in
Einfache Hilfsdienste bei ärztlichen Verrichtungen im Rahmen ärztlicher Ordinationen, jedoch mit Ausnahme der Ordinationen von Fachärzten/ Fachärztinnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie Dentisten/ Dentistinnen auf Anordnung und unter Aufsicht.
Ergotherapiegehilfe/in
Einfache Hilfsdienste bei der Behandlung von Menschen durch den Gebrauch von Handfertigkeiten und handwerklichen Tätigkeiten zu Zwecken der Heilung und Rehabilitation auf Anordnung und unter Aufsicht.
Desinfektionsgehilfe/in
Vornahme von Entseuchungen (sofern diese Tätigkeiten von Organen der Gebietskörperschaften als sanitätspolizeiliche Maßnahmen des Epidemiegesetzes oder des Tuberkulosegesetzes durchgeführt werden) auf Anordnung und unter Aufsicht.
> Berufsausübung
Die Berufsausübung darf im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer Krankenanstalt, zu sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen dienen, oder zu freiberuflich tätigen Ärzten/innen erfolgen.
> Mögliche Weiterqualifizierung
Für Angehörige der Sanitätshilfsdienste besteht die Möglichkeit der Ausbildung in einigen weiteren Gesundheitsberufen.


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