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Das österreichische Bildungssystem

Eine detaillierte grafische Übersicht zum österreichischen Bildungssystem finden Sie hier als Download (pdf).

 

Ausbildung zum/zur medizinischen Masseur/in und zum/zur Heilmasseur/in

Ausbildungen zum/zur medizinischen Masseur/in und zum/zur Heilmasseur/in vermitteln Berufsausbildung und führen zur Berufsberechtigung als medizinische/r Masseur/in oder Heilmasseur/in (Abschluss: kommissionelle Abschlussprüfung). Die Ausbildung zum/zur medizinischen Masseur/in dauert 1690 Stunden. Die Ausbildung zum/zur Heilmasseur/in dauert aufbauend auf der Ausbildung zum/zur medizinischen Masseur/in 800 Stunden.

> Zugangsvoraussetzungen

  • Lebensalter von mindestens 17 Jahren
  • Gesundheitliche Eignung (Blindheit schließt eine Aufnahme zur Ausbildung nicht aus)
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Positive Absolvierung der 9. Schulstufe

> Ausbildungsinhalte

Modul A (Ausbildung zum/zur Medizinische/r Masseur/in)
Theoretischer Unterricht/Unterrichtsfächer: Anatomie und Physiologie; Hygiene; Erste Hilfe und Verbandstechnik; Pathologie; Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung; Massagetechniken zu Heilzwecken.

Modul B (Ausbildung zum/zur Medizinische/r Masseur/in)

  • Theoretischer Unterricht/Unterrichtsfächer: Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht; Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens; Dokumentation; Umweltschutz; Pathologie; Grundlagen der Kommunikation; Massagetechniken zu Heilzwecken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie; Praktische Übungen: Thermotherapie in den verschiedenen Anwendungsformen wie Ultraschalltherapie oder Packungsanwendung; Anwendung von klassischer Massage und Spezialmassagetechniken unter besonderer Berücksichtigung spezieller Krankheitsbilder.
  • Praktische Ausbildung: Thermotherapie in den verschiedenen Anwendungsformen wie Ultraschalltherapie oder Packungsanwendung; Massagetechniken (klassische Massage, Manuelle Lymphdrainage, Reflextherapeutische Massagetechniken, Kombinierte Techniken) unter besonderer Berücksichtigung von Krankheitsbildern aus dem klinischen Bereichen Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Rheumatologie, Geriatrie.

Aufschulungsmodul (Ausbildung zum/zur Heilmasseur/in)

  • Theoretischer Unterricht/Unterrichtsfächer: Recht und Ethik; Anatomie und Physiologie; Pathologie; Hygiene und Umweltschutz; Erste Hilfe; Allgemeine Physik; Kommunikation; Dokumentation; Massagetechniken zu Heilzwecken (Krankheitsbilder aus den klinischen Bereichen: Chirurgie, Unfallchirurgie, Sportmedizin, Orthopädie, Innere Medizin, Rheumatologie, Gynäkologie, Pädiatrie, Neurologie, Psychiatrie, Intensivmedizin, Geriatrie)
  • Praktische Übungen: Massagetechniken zu Heilzwecken

> Berufsbild und Tätigkeitsbereich

Medizinische Masseure/innen

  • Klassische Massage (Heilmassagen manueller und apparativer Art)
  • Packungsanwendungen (insbesondere Kataplasmen, Wärmepackungen, Kältepackungen)
  • Thermotherapie (Anwendung von Wärme oder Kälte zu Heilzwecken, wie insbesondere durch Wärmeleitung, Wärmestrahlung, Energietransformation, Wärmeentzug)
  • Ultraschalltherapie (Anwendung von Schwingungen mit einer Frequenz von 20 kHz bis 10 GHz zu Heilzwecken)
  • Spezialmassagen (insbesondere Lymphdrainage, Reflexzonenmassagen, Akupunktmassage)

zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Arztes/Ärztin oder eines/einer Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes.

Heilmasseure/innen

Heilmasseure/innen sind zur eigenverantwortlichen Durchführung der angeführten Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung berechtigt.

Tätigkeitsbereich bei Blindheit

  • klassische Massage (Heilmassagen manueller und apparativer Art)
  • Spezialmassagen (insbesondere Lymphdrainage, Reflexzonenmassagen, Akupunktmassage)

zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Arztes/Ärztin oder eines/einer Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes.

 

> Berufsausübung

Die Berufsausübung kann im Rahmen eines Dienstverhältnisses zum Rechtsträger einer Krankenanstalt oder Kuranstalt, zum Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dient, zu einem/einer freiberuflich tätigen Arzt/Ärztin oder einem/einer freiberuflich tätigen Physiotherapeuten/in erfolgen. Die Berufsausübung als Heilmasseur/in darf auch freiberuflich erfolgen.

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> Mögliche Weiterqualifizierungen

Nach Abschluss der Ausbildung zum/zur medizinischen Masseur/in ist an einigen Standorten die Absolvierung von Spezialqualifikationsausbildungen in Elektrotherapie und Hydro- und Balneotherapie möglich. Heilmasseure/innen können die Berechtigung zur Ausübung von Lehraufgaben erwerben.

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