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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Community Integration Sonderpädagogik

 

 

 

Überblick Sekundarstufe 1 (ISCED 2)

Nach der Primarstufe stehen Schüler/innen folgende Möglichkeiten (mit unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen) offen:

Die Sekundarstufe I umfasst die fünfte bis achte Schulstufe.

Volkschul-Oberstufe

Die Volkschul-Oberstufe soll eine grundlegende Allgemeinbildung vermitteln und die Schüler und Schülerinnen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere oder höhere Schulen befähigen.
Insgesamt verbringen lediglich 0.01 Prozent der Schüler/innen das fünfte bis achte Schuljahr in einer Volksschuloberstufe.

Weitere Informationen zur Volksschule finden Sie auch im Verzeichnis des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

Hauptschule

Die Hauptschule umfasst die fünfte bis achte Schulstufe.

Voraussetzung für den Besuch einer Hauptschule ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse Volksschule. Um eine der so genannten Sonderformen der Hauptschule – es gibt Hauptschulen mit musischem und solche mit sportlichem Schwerpunkt – zu besuchen, bedarf es der Ablegung einer Eignungsprüfung.

Der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik erfolgt in der Hauptschule in drei unterschiedlichen Leistungsgruppen. Die einzelnen Schüler und Schülerinnen werden jener Leistungsgruppe zugeordnet, die ihrer Leistungs- und Lernfähigkeit im entsprechenden Gegenstand entspricht.
In der Hauptschule ist das Prinzip der sozialen Integration von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf zu berücksichtigen.
Aufgabe der Hauptschule ist es, innerhalb von vier Jahren eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln. Sie soll die Schüler und Schülerinnen auf das Berufsleben vorbereiten und zum Übertritt in eine mittlere oder höhere Schule in der Sekundarstufe II befähigen.
In der 3. und 4. Klasse erfolgt verstärkt Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt: einerseits in den einzelnen Pflichtgegenständen, anderseits durch die verbindliche Übung "Berufsorientierung" sowie durch berufspraktische Tage, Lehrausgänge und Exkursionen.

Den Absolventinnen und Absolventen der Hauptschule stehen alle weiterführendenden Schulen offen. Derzeit streben 40 Prozent der Hauptschulabsolventinnen und Hauptschulabsolventen (größtenteils nach Absolvierung der Polytechnischen Schule) eine Lehrausbildung an, ein Fünftel besucht eine berufsbildende mittlere Schule (BMS), ein Viertel eine berufsbildende höhere Schule (BHS) und ca. 6 Prozent eine AHS-Oberstufe.

Weitere Informationen zur Hauptschule finden Sie auch im Verzeichnis des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

Neue Mittelschule (Modellversuch)

Voraussetzung: Die Neue Mittelschule ist eine gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen, die allen Schüler/innen nach der erfolgreichen Absolvierung der 4. Klasse Volksschule offen steht.

Neben der Vermeidung einer zu frühen Trennung der Kinder in unterschiedliche Bildungskarrieren ist die breite Umsetzung einer neuen Lernkultur mit den Eckpfeilern Individualisierung und innere Differenzierung ein zentrales Merkmal der Neuen Mittelschule. Jedes Kind und dessen individuelle Fähigkeiten und Talente sollen bestmöglich gefördert werden. Den Schülerinnen und Schülern wird einerseits genügend Zeit und Unterstützung geboten, um Lerninhalte im eigenen Lerntempo erfassen zu können, andererseits erhalten sie frühzeitig zusätzliche Angebote, um in ihren besonderen Begabungen intensiv gefördert zu werden.
Der Unterricht an der Neuen Mittelschule erfolgt nach dem Lehrplan der AHS-Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe, in Niederösterreich 5. bis 6. Schulstufe) und wird von Lehrer/innen der HS und AHS gemeinsam in Teams gestaltet. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die Schüler/innen – je nach erreichtem Bildungsziel – zum Besuch einer weiterführenden mittleren oder höheren Schule.

Siehe auch die Webseite des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur neuen Mittelschule.

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Allgemein bildende höhere Schule (AHS) - Unterstufe

Das Ziel der AHS ist die Vermittlung einer umfassenden und vertiefenden Allgemeinbildung und damit die Schaffung der für ein Universitätsstudium nötigen Voraussetzungen.


Die allgemein bildende höhere Schule (AHS) gliedert sich in Unterstufe (4 Schulstufen, Sekundarstufe I) und Oberstufe (4 Schulstufen, Sekundarstufe II). In ihrer Langform dauert sie acht Jahre. Schüler, welche die Unterstufe der AHS absolviert haben, können die Oberstufe besuchen.


Das Eintrittsalter der Schüler in die Unterstufe liegt meist bei 10 Jahren. Die Aufnahme in die 1. Klasse einer AHS setzt voraus, dass die 4. Klasse der Volksschule erfolgreich abgeschlossen wurde und in den Fächern Deutsch, Lesen und Mathematik gute oder sehr gute Leistungen erzielt wurden, oder dass eine Empfehlung der Schulkonferenz der Volksschule für den Besuch der AHS vorliegt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können die Schüler eine Aufnahmeprüfung an einer AHS ablegen.


In der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule (5. und 6. Schulstufe) gibt es keine inhaltlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Formen, es werden die gleichen Fächer wie in der Hauptschule unterrichtet.  Ab der 3. Klasse erfolgt eine Aufgliederung in drei Ausbildungsrichtungen: Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium.


In der 3. und 4. Klasse der AHS wird die Beschäftigung mit dem Thema "Berufsorientierung und Bildungsinformation" durch die Installierung einer verbindlichen Übung intensiviert.


In der Unterstufe der AHS ist das Prinzip der sozialen Integration von behinderten Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf zu berücksichtigen.


Der Wechsel von der Hauptschule in eine höhere Klasse der AHS setzt voraus, dass im Jahreszeugnisvermerk in den Fächern Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik die beste Leistungsgruppe besucht wurde und alle übrigen Fächer mindestens mit der Note "befriedigend" beurteilt worden sind, oder die betreffende Hauptschulklasse mit "ausgezeichnetem Erfolg" abgeschlossen wurde. Wurde die an der AHS unterrichtete Fremdsprache an der bisherigen Schule nicht unterrichtet, so ist in dieser Fremdsprache eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Weitere Informationen zur Volksschule finden Sie auch im Verzeichnis des Bundesminsteriums für Unterricht und Kunst.

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Sonderpädagogik und inklusive Bildung

Der Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann auf Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entweder in einer der Behinderungsart entsprechenden Sonderschule oder in integrativer/inklusiver Form in der Regelschule erfolgen.
Die Organisationsstruktur der Sonderschule umfasst elf Sonderschulsparten, in welchen ein breites Spektrum an behinderungsspezifischen Angeboten und Fördermaßnahmen zur Verfügung steht.
In Integrationsklassen der Volksschule, der Hauptschule und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen findet der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung statt. Die sonderpädagogische Förderung erfolgt in individualisierter, den Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechender Form, wobei in der Regel ein spezifischer Lehrplan sowie erforderlichenfalls der Einsatz einer zusätzlichen qualifizierten Lehrkraft zur Anwendung kommt.

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Bildungswege

  • Polytechnische Schulen
  • Berufsbildende Mittlere Schulen (BMS)
  • Berufsbildende Höhere Schulen (BHS)
  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS) – Oberstufe
  • Berufsvorbereitendes Jahr / Integrative Berufsausbildung