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Weitere Informationen zur Primarstufe 1
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Primarstufe (ISCED 1)

In Österreich beginnt die allgemeine Schulpflicht mit dem vollendeten sechsten Lebensjahr und beträgt neun Jahre. Die Primarstufe umfasst 4 Jahre. Üblicherweise entspricht jede Schulstufe der Grundschule einer Klasse.

Vorschule

Die Vorschulstufe kann im Rahmen der Volksschule bei Bedarf geführt werden. Sie dient der Förderung schulpflichtiger, aber noch nicht schulreifer Kinder.

Volksschule

In den ersten vier Schulstufen hat die Volksschule eine für alle Schüler/innen gemeinsame Elementarbildung unter Berücksichtigung einer sozialen Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zu vermitteln. 
Die Kinder sollen in sozialer, emotionaler, intellektueller und körperlicher Hinsicht eine grundlegende und ausgewogene Bildung erhalten. Die Kinder sollen in sozialer, emotionaler, intellektueller und körperlicher Hinsicht eine grundlegende und ausgewogene Bildung erhalten. Die Grundschule soll die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen in den weiterführenden Schulen schaffen.

Die Volksschule umfasst die Grundschule, bestehend aus  1. – 4. Schulstufe sowie bei Bedarf die Oberstufe (5. – 8. Schulstufe).

Weitere Informationen zur Volksschule finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.  

Sonder- und Heilpädagogik und inklusive Bildung

Der Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann auf Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entweder in einer der Behinderungsart entsprechenden Sonderschule oder in integrativer/inklusiver Form in der Regelschule erfolgen.
Die Organisationsstruktur der Sonderschule umfasst elf Sonderschulsparten, in welchen ein breites Spektrum an behinderungsspezifischen Angeboten und Fördermaßnahmen zur Verfügung steht.
In Integrationsklassen der Volksschule, der Hauptschule und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen findet der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung statt. Die sonderpädagogische Förderung erfolgt in individualisierter, den Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechender Form, wobei in der Regel ein spezifischer Lehrplan sowie erforderlichenfalls der Einsatz einer zusätzlichen qualifizierten Lehrkraft zur Anwendung kommt.

Weitere Informationen finden Sie auf der durch das Bundesministerium für Unterricht und Kunst eingerichteten Datenbank Community Integration Sonderpädagogik.

Bildungswege nach der Primarstufe