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Hebammenakademien

Die Hebammenakademien vermitteln Berufsausbildung und führen zur Berufsberechtigung als Hebamme (Abschluss: Diplomprüfung). Aufbauend auf der Reifeprüfung dauert die Ausbildung drei Jahre und wird auch im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen (Abschluss: Bachelorprüfung) stattfinden.

> Zugangsvoraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Gesundheitliche Eignung
  • Unbescholtenheit
  • Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule oder die Reife- oder Diplomprüfung an einer berufsbildenden höheren Schule, einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik oder einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik oder die Berufsreifeprüfung oder in Österreich nostrifizierten, der Reifeprüfung gleichwertigen Abschluss im Ausland oder Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Medizin
  • Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission.

> Ausbildungsinhalte

Theoretische Ausbildung/Unterrichtsfächer: Hebammenkunde (Berufsethik, kulturelle Vergleiche, Ethik, Nottaufe); Bakteriologie, Virologie, Parasitologie; Pflegetechnik; Morphologie (Anatomie, Embryologie und Physiologie); Grundbegriffe der allgemeinen Pathologie; Biophysik, Biochemie, Radiologie; Diäthetik und Ernährungslehre unter besonderer Berücksichtigung der Ernährung während Schwangerschaft, Geburt und Stillperiode; Psychologie; Erste Hilfe; Grundbegriffe der Arzneimittellehre und Einführung in die spezielle Arzneimittellehre; Grundzüge der Sozialarbeit; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes (einschließlich gesetzlicher Schutz von Mutter und Kind); Hygiene, Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge und Sozialmedizin; Fach-Englisch; EDV, Dokumentation und wissenschaftliche Arbeitsmethoden; Krankenhausorganisation; Kinderheilkunde (insbesondere in Bezug auf Neugeborene); Geburtshilfe; Gynäkologie; Pathologie in der Geburtshilfe; Instrumenten- und Gerätelehre (unter besonderer Berücksichtigung der Didaktik); Soziologie; Vorbereitung auf die Elternschaft, Geburtsvorbereitung und Familienberatung; Rückbildungsgymnastik; Neugeborenen- und Säuglingspflege; Sexualerziehung und Empfängnisregelung.

Praktische Ausbildung: Kreißsaal, Wochenbettstation, Kinderzimmer, Neonatologie, Präpartale Station, Geburtshilfliche Ambulanz, Gynäkologische Ambulanz, Postoperative Station, Operationssaal, Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.

> Berufsbild und Tätigkeitsbereich

Betreuung, Beratung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, Beistandsleistung bei der Geburt, Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.

Bei der Ausübung des Hebammenberufes sind eigenverantwortlich insbesondere folgende Tätigkeiten durchzuführen:
• Information über grundlegende Methoden der Familienplanung
• Feststellung der Schwangerschaft, Beobachtung der normal verlaufenden Schwangerschaft, Durchführung der zur Beobachtung des Verlaufs einer normalen Schwangerschaft notwendigen Untersuchungen
• Veranlassung von Untersuchungen, die für eine möglichst frühzeitige Feststellung einer regelwidrigen Schwangerschaft notwendig sind, oder Aufklärung über diese Untersuchungen
• Vorbereitung auf die Elternschaft, umfassende Vorbereitung auf die Geburt einschließlich Beratung in Fragen der Hygiene und Ernährung
• Betreuung der Gebärenden und Überwachung des Fötus in der Gebärmutter mit Hilfe geeigneter klinischer und technischer Mittel
• Spontangeburten einschließlich Dammschutz sowie im Dringlichkeitsfall Steißgeburten und, sofern erforderlich, Durchführung des Scheidendammschnittes
• Erkennen der Anzeichen von Regelwidrigkeiten bei der Mutter oder beim Kind, die eine Rücksprache mit einer Ärztin/einem Arzt oder das ärztliche Eingreifen erforderlich machen, sowie Hilfeleistung bei etwaigen ärztlichen Maßnahmen, Ergreifen der notwendigen Maßnahmen bei Abwesenheit der Ärztin/des Arztes, insbesondere manuelle Ablösung der Plazenta, woran sich gegebenenfalls eine manuelle Nachuntersuchung der Gebärmutter anschließt
• Beurteilung der Vitalzeichen und -funktionen des Neugeborenen, Einleitung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen und Hilfeleistung in Notfällen, Durchführung der sofortigen Wiederbelebung des Neugeborenen
• Pflege des Neugeborenen, Blutabnahme am Neugeborenen mittels Fersenstiches und Durchführung der erforderlichen Messungen
• Pflege der Wöchnerin, Überwachung des Zustandes der Mutter nach der Geburt und Erteilung zweckdienlicher Ratschläge für die bestmögliche Pflege des Neugeborenen
• Durchführung der von der Ärztin/vom Arzt verordneten Maßnahmen
• Abfassen der erforderlichen schriftlichen Aufzeichnungen

> Berufsausübung

Die Berufsausübung kann freiberuflich, im Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt, im Dienstverhältnis zu Einrichtungen der Geburtsvorbereitung und –nachbetreuung und/oder im Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen Ärzten/innen erfolgen.

> Mögliche Weiterqualifizierung

Nach Abschluss der Grundausbildung ist an einigen Standorten die Absolvierung von Sonderausbildungskursen für die Ausübung von Lehr- und Führungsaufgaben möglich.

Weiters bestehen für Hebammen folgende Ausbildungsmöglichkeiten:
• Absolvierung von Universitätslehrgängen
• Verkürzte Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege
• Studium an Universitäten (z.B. Medizin)

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