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Weitere informationen zu gesundheitsberuflichen Ausbildungen auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Liste der Ausbildungseinrichtungen

Broschüre Gesundheitsberufe

 


 

 

 


Das österreichische Bildungssystem

Eine detaillierte grafische Übersicht zum österreichischen Bildungssystem finden Sie hier als Download (pdf).


 

Gesundheits- und Krankenpflegeschulen

Die Schulen in diesem Bereich sind mit Bewilligung des/der Landeshauptmannes/-frau an oder in Verbindung mit Krankenanstalten eingerichtet.

Die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (Eintrittsalter nach der zehnten Schulstufe) vermitteln Berufsausbildung und führen zur Berufsberechtigung im entsprechenden gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege als Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger, Diplomierte Kinderkrankenschwester/pfleger oder Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger (Abschluss: schriftliche Fachbereichsarbeit, Diplomprüfung). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege findet auch im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen (Abschluss: Bachelorprüfung) statt.

Zu den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen zählen:

  • Schulen für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
  • Schulen für Kinder- und Jugendlichenpflege
  • Schulen für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege

> Zugangsvoraussetzungen

  • Erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen
  • Gesundheitliche Eignung  
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Aufnahmegespräch oder Aufnahmetest
  • Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch eine Aufnahmekommission.

> Ausbildungsinhalte

Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege

  • Theoretische Ausbildung/Unterrichtsfächer: Berufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege; Grundlagen der Pflegewissenschaft und Pflegeforschung; Gesundheits- und Krankenpflege; Pflege von alten Menschen; Palliativpflege; Hauskrankenpflege; Hygiene und Infektionslehre; Ernährung, Kranken- und Diätkost; Biologie, Anatomie, Physiologie; Allgemeine und spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie einschließlich komplementärmedizinische Methoden; Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie; Pharmakologie; Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz; Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung im Rahmen der Pflege, Arbeitsmedizin; Berufsspezifische Ergonomie und Körperarbeit; Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene; Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining; Strukturen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, Organisationslehre; Elektronische Datenverarbeitung, fachspezifische Informatik, Statistik und Dokumentation; Berufsspezifische Rechtsgrundlagen; Fachspezifisches Englisch
  • Praktische Ausbildung: Akutpflege im operativen Fachbereich; Akutpflege im konservativen Fachbereich; Langzeitpflege/rehabilitative Pflege; Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung


Kinder- und Jugendlichenpflege

  • Theoretische Ausbildung/Unterrichtsfächer: Berufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege; Grundlagen der Pflegewissenschaft und Pflegeforschung; Gesundheits- und Krankenpflege von Kindern und Jugendlichen; Pflege von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen; Palliativpflege; Hauskrankenpflege bei Kindern und Jugendlichen; Hygiene und Infektionslehre; Ernährung, Kranken- und Diätkost; Biologie, Anatomie, Physiologie; Allgemeine und spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie einschließlich komplementärmedizinische Methoden bei Kindern und Jugendlichen; Neonatologie; Pharmakologie; Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz; Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung im Rahmen der Pflege, Arbeitsmedizin; Berufsspezifische Ergonomie und Körperarbeit; Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene; Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining; Strukturen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, Organisationslehre; Elektronische Datenverarbeitung, fachspezifische Informatik, Statistik und Dokumentation; Berufsspezifische Rechtsgrundlagen; Fachspezifisches Englisch
  • Praktische Ausbildung: Allgemeine Kinderabteilung; Kinderchirurgische Abteilung; Früh- und Neugeborenenabteilung; Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung für Kinder und Jugendliche


Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege

  • Theoretische Ausbildung/Unterrichtsfächer: Gesundheits- und Krankenpflege einschließlich Ernährungslehre, Erste Hilfe und Hygiene; Psychiatrische und neurologische Gesundheits- und Krankenpflege; Pflege von alten Menschen, Palliativpflege; Medizinische Grundlagen einschließlich Psychopathologie, psychiatrische und neurologische Krankheitslehre, Pharmakologie; Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie; Berufsspezifische Ergonomie und Körperarbeit; Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene; Gesprächsführung, psychosoziale Betreuung und Angehörigenarbeit; Supervision; Kreativitätstraining; Strukturen und Einrichtungen der gesundheitlichen und sozialen Versorgung, Organisationslehre; Elektronische Datenverarbeitung, fachspezifische Informatik, Statistik und Dokumentation; Berufsspezifische Rechtsgrundlagen; Fachspezifisches Englisch
  • Praktische Ausbildung: Akut- und Subakutpsychiatrie; Neurologie; Neurochirurgie; Langzeitpflege/rehabilitative Pflege; Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung

> Berufsbild und Tätigkeitsbereich

Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich

  • Erhebung der Pflegebedürfnisse und des Grades der Pflegeabhängigkeit des Patienten oder Klienten sowie Feststellung und Beurteilung der zur Deckung dieser Bedürfnisse zur Verfügung stehenden Ressourcen (Pflegeanamnese)
  • Feststellung der Pflegebedürfnisse (Pflegediagnose)
  • Planung der Pflege, Festlegung von pflegerischen Zielen und Entscheidung über zu treffende pflegerische Maßnahmen (Pflegeplanung)
  • Durchführung der Pflegemaßnahmen
  • Auswertung der Resultate der Pflegemaßnahmen (Pflegeevaluation)
  • Information über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maßnahmen
  • psychosoziale Betreuung
  • Dokumentation des Pflegeprozesses
  • Organisation der Pflege
  • Anleitung und Überwachung des Hilfspersonals
  • Anleitung und Begleitung der Schüler im Rahmen der Ausbildung
  • Mitwirkung an der Pflegeforschung
  • Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, solange und soweit ein Arzt nicht zur Verfügung steht
  • u.a.


Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich

  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Vorbereitung und Verabreichung von subkutanen, intramuskulären und intravenösen Injektionen
  • Vorbereitung und Anschluss von Infusionen bei liegendem Gefäßzugang, ausgenommen Transfusionen
  • Blutentnahme aus der Vene und aus den Kapillaren
  • Setzen von transurethralen Blasenkathetern zur Harnableitung, Instillation und Spülung
  • Durchführung von Darmeinläufen
  • Legen von Magensonden
  • u.a.

Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich

  • Mitwirkung bei Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit
  • Vorbereitung der Patienten oder pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen auf die Entlassung aus einer Krankenanstalt oder Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dient, und Hilfestellung bei der Weiterbetreuung
  • Gesundheitsberatung
  • Beratung und Sorge für die Betreuung während und nach einer physischen oder psychischen Erkrankung
  • u.a.


Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege

Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen; Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Schwerkranker und Sterbender; pflegerische Mitwirkung an der Rehabilitation, der primären Gesundheitsversorgung, der Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten im intra- und extramuralen Bereich; Mitarbeit bei diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen auf ärztliche Anordnung. In den Spezialbereichen Kinder- und Jugendlichenpflege und Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege dürfen Absolventen/-innen der Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege nur unterstützend tätig werden.


Kinder- und Jugendlichenpflege

Pflege und Betreuung bei körperlichen und psychischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter; Pflege und Ernährung von Neugeborenen und Säuglingen; Pflege und Betreuung behinderter, schwerkranker und sterbender Kinder und Jugendlicher; pflegerische Mitwirkung an der Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten im Kindes- und Jugendalter; pflegerische Mitwirkung an der primären Gesundheitsversorgung und an der Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen

Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege

Beobachtung, Betreuung und Pflege sowie Assistenz bei medizinischen Maßnahmen sowohl im stationären, teilstationären, ambulanten als auch im extramuralen und komplementären Bereich von Menschen mit akuten und chronischen psychischen Störungen, einschließlich untergebrachten Menschen, Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und geistig abnormen Rechtsbrechern (§ 21 StGB) sowie von Menschen mit Intelligenzminderungen; Beobachtung, Betreuung und Pflege von Menschen mit neurologischen Erkrankungen und sich daraus ergebenden psychischen Begleiterkrankungen; Beschäftigung mit Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen; Gesprächsführung mit Menschen mit psychischen Störungen und neurologischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen; psychosoziale Betreuung; psychiatrische und neurologische Rehabilitation und Nachbetreuung; Übergangspflege


> Berufsausübung

Die Berufsausübung kann freiberuflich, im Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt, im Dienstverhältnis zum Träger sonstiger unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehender Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Nachsorge, der Behindertenbetreuung, der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder der Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen dienen oder die andere Gesundheitsdienste und soziale Dienste anbieten, im Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen Ärzten/innen, im Dienstverhältnis zu Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten, im Dienstverhältnis zu einer physischen Person oder im Dienstverhältnis zur Justizbetreuungsagentur erfolgen.

> Mögliche Weiterqualifizierung

Nach Abschluss der Grundausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist an einigen Standorten die Absolvierung von Sonderausbildungen für folgende erweiterte und spezielle Tätigkeitsbereiche möglich:

  • Kinder- und Jugendlichenpflege
  • Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
  • Intensivpflege, Kinderintensivpflege, Anästhesiepflege, Pflege bei Nierenersatztherapie
  • Pflege im Operationsbereich
  • Krankenhaushygiene
  • Lehraufgaben
  • Führungsaufgaben

Die Absolvierung von Weiterbildungen ist in diversen Fachbereichen möglich.

Weiters bestehen für Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege folgende Ausbildungsmöglichkeiten:

  • Verkürzte Ausbildung zum/zur Sanitäter/in
  • Ausbildung in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst
  • Ausbildung im kardiotechnischen Dienst (nach Absolvierung einer Sonderausbildung in Intensivpflege oder Anästhesiepflege)
  • Ausbildung als Hebamme
  • Absolvierung der Berufsreifeprüfung
  • Absolvierung von Universitätslehrgängen
  • Studium der Pflegewissenschaften
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