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Akademien für den orthoptischen Dienst

Die Akademien für den orthoptischen Dienst vermitteln Berufsausbildung und führen zur Berufsberechtigung als Diplomierte/r Orthoptist/in (Abschluss: schriftliche Diplomarbeit, Diplomprüfung). Aufbauend auf der Reifeprüfung dauert die Ausbildung drei Jahre und kann auch im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen (Abschluss: Bachelorprüfung) stattfinden.

> Zugangsvoraussetzungen

• Gesundheitliche Eignung
• Unbescholtenheit
• Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, einer Bildungsanstalt für Erzieher oder Hochschulberechtigung im Ausland oder Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Medizin
• Eignungstest
• Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission

> Ausbildungsinhalte

Theoretische Ausbildung/Unterrichtsfächer: Erste Hilfe und Verbandlehre; Anatomie; Physiologie; Pathologie; Hygiene und Umweltschutz; Physik, insbesondere Optik und Brillenlehre; Gerätekunde und –pflege; Formen und Behandlung des Schielens; Theoretische Grundlagen der orthoptischen und pleoptischen Untersuchung und Behandlung; Kinderheilkunde, Pädagogik und Psychologie des Kindes; Grundzüge der Arzneimittellehre; Grundzüge der Anästhesie; Ophthalmologische Untersuchungsmethoden; Physiologische, optische und praktische Grundlagen der Kontaktlinsenanpassung; Neurologie und Neuroophthalmologie; Theoretische und praktische Grundlagen der Behandlung organisch Sehgeschädigter einschließlich Anpassung von vergrößernden Sehhilfen; Bilddokumentation; Berufskunde und –ethik; Psychologie; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes; Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus; EDV, medizinische Informatik; Statistik und Dokumentation; Medizinisches Englisch; Theoretische und praktische Einführung in die Krankenpflege.

Praktische Ausbildung: Allgemeine Krankenpflege; Patientenuntersuchungen und –behandlungen auf den Gebieten von Orthoptik, Pleoptik, Motilitätsstörungen, Sehstörungen, Asthenopie, Nystagmus, Neuroophthalmologie, vergrößernde Sehhilfen, Kontaktlinsen, Anamneseerhebung, Befunderhebung, Erstellung einer orthoptischen Diagnose, Fallbesprechung, Gesprächsführung und Beratung der Patienten und deren Angehörigen, ausgewählten allgemein-ophthalmologischen Untersuchungsmethoden einschließlich Perimetrie, Vorschlag, Planung und Durchführung von therapeutischen Maßnahmen, Anwendung und Pflege der entsprechenden optischen, orthoptischen, pleoptischen und allgemein-ophthalmologischen Geräte, Schieloperationen, Organisation und Administration.

> Berufsbild / Tätigkeitsbereich

Eigenverantwortliche Ausführung von vorbeugenden Maßnahmen sowie Untersuchung, Befunderhebung und Behandlung von Sehstörungen, Schielen, Schwachsichtigkeit und Bewegungsstörungen der Augen nach ärztlicher Anordnung.

> Berufsausübung

Die Berufsausübung kann freiberuflich, im Dienstverhältnis zum Träger einer Krankenanstalt, im Dienstverhältnis zum Träger sonstiger unter ärztlicher Leitung bzw. ärztlicher Aufsicht stehender Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen dienen oder im Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen Ärzten/innen erfolgen.

> Mögliche Weiterqualifizierungen

Nach Abschluss der Grundausbildung im orthoptischen Dienst ist an einigen Standorten die Absolvierung von Sonderausbildungskursen für die Ausübung von Spezialaufgaben, Lehr- und Unterrichtstätigkeit und Führungsaufgaben möglich.

Weiters bestehen für Diplomierte Orthoptisten/innen folgende Ausbildungsmöglichkeiten:
• Absolvierung von Universitätslehrgängen
• Studium an Universitäten (z.B. Medizin)

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