Akademien für den logopädisch-phoniatrisch-audiologischen Dienst
Die Akademien für den logopädisch-phoniatrisch-audiologischen Dienst vermitteln Berufsausbildung und führen zur Berufsberechtigung als Diplomierte/r Logopäde/in (Abschluss: schriftliche Diplomarbeit, Diplomprüfung). Aufbauend auf der Reifeprüfung dauert die Ausbildung drei Jahre und kann auch im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen (Abschluss: Bachelorprüfung) stattfinden.
> Zugangsvoraussetzungen
• Gesundheitliche Eignung
• Unbescholtenheit
• Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, einer Bildungsanstalt für Erzieher oder Hochschulberechtigung im Ausland oder Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Medizin
• Eignungstest
• Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission
> Ausbildungsinhalte
Theoretische Ausbildung/Unterrichtsfächer: Erste Hilfe und Verbandlehre; Anatomie; Physiologie; Hygiene und Umweltschutz; Pathologie; Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde; Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; Logopädie; Phoniatrie; Audiologie, Pädaudiologie einschließlich Audiometrie und Hörgerätekunde; Atem-, Stimm- und Sprecherziehung; Logopädische Methodik; Pädagogik und Sonderpädagogik; Neurologie und Psychiatrie; Kinderheilkunde; Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters; Linguistik und Phonetik; Grundzüge der Bewegungslehre; Berufskunde und –ethik; Psychologie; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes; Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus; EDV, medizinische Informatik; Statistik und Dokumentation; Medizinisches Englisch; Theoretische und praktische Einführung in die Krankenpflege.
Praktische Ausbildung: Krankenpflege; Logopädie; Logopädische Methodik; Phoniatrie; Audiologie, Pädaudiologie einschließlich Audiometrik und Hörgerätekunde.
> Berufsbild / Tätigkeitsbereich
Eigenverantwortliche logopädische Befunderhebung und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Hörstörungen sowie audiometrische Untersuchungen nach ärztlicher Anordnung.
> Berufsausübung
Die Berufsausübung kann freiberuflich, im Dienstverhältnis zum Träger einer Krankenanstalt, im Dienstverhältnis zum Träger sonstiger unter ärztlicher Leitung bzw. ärztlicher Aufsicht stehender Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen dienen oder im Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen Ärzten/innen erfolgen.
> Mögliche Weiterqualifizierungen
Nach Abschluss der Grundausbildung im logopädisch-phoniatrisch-audiologischen Dienst ist an einigen Standorten die Absolvierung von Sonderausbildungskursen für die Ausübung von Spezialaufgaben, Lehr- und Unterrichtstätigkeit und Führungsaufgaben möglich.
Weiters bestehen für Diplomierte Logopäden/innen folgende Ausbildungsmöglichkeiten:
• Absolvierung von Universitätslehrgängen
• Studium an Universitäten (z.B. Medizin)


Seite drucken