Akademien für den ergotherapeutischen Dienst
Die Akademien für den ergotherapeutischen Dienst vermitteln Berufsausbildung und führen zur Berufsberechtigung als Diplomierte/r Ergotherapeut/in (Abschluss: schriftliche Diplomarbeit, Diplomprüfung). Aufbauend auf der Reifeprüfung dauert die Ausbildung drei Jahre und wird auch im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen (Abschluss: Bachelorprüfung) stattfinden.
> Zugangsvoraussetzungen
• Gesundheitliche Eignung
• Unbescholtenheit
• Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, einer Bildungsanstalt für Erzieher oder Hochschulberechtigung im Ausland oder Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Medizin
• Eignungstest
• Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission
> Ausbildungsinhalte
Theoretische Ausbildung/Unterrichtsfächer: Erste Hilfe und Verbandlehre; Anatomie; Physiologie; Pathologie; Hygiene und Umweltschutz; Innere Medizin; Chirurgie; Orthopädie; Neurologie; Physikalische Medizin; Pädiatrie; Geriatrie; Psychiatrie und psychotherapeutische Verfahrenstechniken; Arbeitsphysiologie und –medizin; Psychologie; Rehabilitation und Zusammenarbeit im Rehabilitationsteam; Mechanotherapie; Bewegungslehre; Theorie und Übungen in Ergotherapie einschließlich Berufskunde und Ethik; Selbsterfahrung, Kommunikation und Supervision; Sozialwissenschaften (Soziologie, Pädagogik); EDV, medizinische Informatik; Statistik und Dokumentation; Aktuelle Fachthemen und Exkursionen; Theoretische und praktische Einführung in den Beruf der Krankenpflege; Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes; Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus; Medizinisches Englisch.
Praktische Ausbildung: Allgemeine Krankenpflege; Praxis der Ergotherapie aus Psychiatrie, Neurologie, Geriatrie, Pädiatrie, Funktionelle Ergotherapie und Arbeitstherapie, einschließlich der ergotherapeutischen Befunderhebung, der Herstellung und Anpassung von Schienen und Hilfsmitteln; Praktische Übungen (Keramik, Textiles Gestalten, Holzarbeiten, Buchbinden, Graphisches Gestalten, Kunsthandwerkliche Techniken, Lederarbeiten, Metallarbeiten).
> Berufsbild / Tätigkeitsbereich
Eigenverantwortliche Behandlung von Kranken und Behinderten nach ärztlicher Anordnung durch handwerkliche und gestalterische Tätigkeiten, Training der Selbsthilfe und Herstellung, Einsatz und Unterweisung im Gebrauch von Hilfsmitteln einschließlich Schienen zu Zwecken der Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation, ohne ärztliche Anordnung die Beratungs- und Schulungstätigkeit sowohl auf dem Gebiet der Ergonomie als auch auf dem Gebiet des allgemeinen Gelenkschutzes an Gesunden.
> Berufsausübung
Die Berufsausübung kann freiberuflich, im Dienstverhältnis zum Träger einer Krankenanstalt, im Dienstverhältnis zum Träger sonstiger unter ärztlicher Leitung bzw. ärztlicher Aufsicht stehender Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen dienen oder im Dienstverhältnis zu freiberuflich tätigen Ärzten/innen erfolgen.
> Mögliche Weiterqualifizierungen
Nach Abschluss der Grundausbildung im ergotherapeutischen Dienst ist an einigen Standorten die Absolvierung von Sonderausbildungskursen für die Ausübung von Spezialaufgaben, Lehr- und Unterrichtstätigkeit und Führungsaufgaben möglich.
Weiters bestehen für Diplomierte Ergotherapeuten/innen folgende Ausbildungsmöglichkeiten:
• Absolvierung von Universitätslehrgängen
• Studium an Universitäten (z.B. Medizin)


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