Postsekundarbereich (ISCED 4A/4B)
Auf Niveau ISCED 4 (nichttertiärer Postsekundarbereich) können nach der Absolvierung von 10 Schulstufen die Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege besucht werden. Auch die Aufbaulehrgänge sowie die Berufsreifeprüfung befinden sich auf dem Niveau von ISCED 4.
- Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege
- Vorbereitungslehrgänge
- Aufbaulehrgänge
- Berufsreifeprüfung
Schulen für Gesundheits-und Krankenpflege
Die Schulen in diesem Bereich sind mit Bewilligung des/der Landeshauptmannes/-frau an oder in Verbindung mit Krankenanstalten eingerichtet.
Die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (Eintrittsalter nach der zehnten Schulstufe) vermitteln Berufsausbildung und führen zur Berufsberechtigung im entsprechenden gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege als Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger, Diplomierte Kinderkrankenschwester/pfleger oder Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger (Abschluss: schriftliche Fachbereichsarbeit, Diplomprüfung). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege findet auch im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen (Abschluss: Bachelorprüfung) statt.
Zu den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen zählen:
- Schulen für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
- Schulen für Kinder- und Jugendlichenpflege
- Schulen für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
Weitere Informationen zu
- Zugangvoraussetzungen
- Ausbildungsinhalte
- Berufsbild
- Berufsausübung
- Mögliche Weiterqualifizierungen
finden Sie hier.
Vorbereitungslehrgänge
Vorbereitungslehrgänge richten sich an Absolvent/innen einer Lehre als Vorbereitung zum Eintritt in einen Aufbaulehrgang oder eine höhere Lehranstalt für Berufstätige.
Aufbaulehrgänge
Die Aufbaulehrgänge führen Absolvent/innen von berufsbildenden mittleren Schulen und/oder Vorbereitungslehrgängen zur Reife- und Diplomprüfung der entsprechenden berufsbildenden höheren Schulen.
Aufbaulehrgänge dauern 3 Jahre, manchmal sind zusätzliche Qualifikationen (z.B. Werkmeisterschule) erforderlich.
Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht Absolvent/innen mit beruflicher Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, BMS, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege) durch externe Ablegung von bestimmten Prüfungen den allgemeinen Hochschulzugang.


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