Nicht-universitärer Tertitärbereich (ISCED 5B)
Im Anschluss an die allgemein und berufsbildenden Ausbildungsgänge besteht die Möglichkeit, folgende Ausbildungen zu absolvieren, wobei die Ausbildungen für Hebammen und gehobenen medizinisch-technischen Dienst sowie in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege auch im Tertiärbereich im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen absolviert werden können.
> (Werk-)meisterschulen
Werkmeisterschulen
Die Werkmeisterschulen erweitern die theoretische Fachbildung für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung im technisch-gewerblichen Bereich.
Sie dauern 2 bis 4 Semester und enden mit einer kommissionellen Abschlussprüfung, die zur Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen führt.
Meisterschulen
Die Meisterschulen sind eine Sonderform der gewerblichen, technischen oder kunstgewerblichen Fachschule zur fachlichen Weiterbildung (für kunstgewerbliche Formen ist eine Eignungsprüfung erforderlich).
Die Meisterschule dauert 4 Semester, Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Verzeichnis der Werkmeisterschulen in Österreich.
> Kollegs
An einigen berufsbildenden höheren Schulen sind für Absolventinnen und Absolventen anderer höherer Schulen (insbesondere von AHS) Ausbildungen eingerichtet, die die berufliche Berechtigung, also die fachtheoretische und praktische Ausbildung, einer berufsbildenden höheren Schule der betreffenden Fachrichtung vermitteln.
Das Kolleg ist eine schulische Berufsausbildung ab 18 Jahren, dauert 4 Semester in der Tagesform und 6 Semester in der Abendform (für Berufstätige).
Kollegs und Kollegs für Berufstätige enden mit einer Diplomprüfung.
Absolventinnen und Absolventen der meisten technischen Kollegs können nach 3-jähriger facheinschlägiger Verwendung die Standesbezeichnung "Ingenieur/in" beantragen.
Zugangsvoraussetzungen
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung; bei manchen technischen Kollegs auch 4-jährige facheinschlägige Fachschule.
HTL-Kollegs für Berufstätige
Schulen, die eine Höhere Lehranstalt für Berufstätige eingerichtet haben, können bei Bedarf im Rahmen der vorhandenen Ressourcen und bei entsprechendem Interesse ein der Höheren Lehranstalt entsprechendes Kolleg für Berufstätige führen.
Für die Suche nach einer gewünschten Kollegausbildung bedeutet dies, dass auch Höhere Lehranstalten für Berufstätige (mit dem jeweils entsprechenden Ausbildungsschwerpunkt) in Betracht gezogen werden können.
HAK-Kollegs für Berufstätige
An Handelsakademien gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Kolleg für Berufstätige an Handelsakademien
2. Konzentration der Sonderformen für Berufstätige an kaufmännischen mittleren und höheren Schulen,
d.h. es können bei Bedarf im Rahmen der vorhandenen Ressourcen und bei entsprechendem Interesse folgende Ausbildungen für Berufstätige geführt werden:
- Kolleg-B (4.-8. Semester): Diplomprüfung
- HAK-B (1.-8. Semester): Reife- und Diplomprüfung
- HAS-B (1.-4. Semester): Abschlussprüfung
- Aufbaulehrgang-B (4.-8. Semester): Reife- und Diplomprüfung
Weitere Informationen zu den Kollegs:
Webseite des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur
> Hebammenakademien
Die Hebammenakademien vermitteln Berufsausbildung und führen zur Berufsberechtigung als Hebamme (Abschluss: Diplomprüfung). Aufbauend auf der Reifeprüfung dauert die Ausbildung drei Jahre und wird auch im Rahmen von Fachhochschul-Bachelorstudiengängen (Abschluss: Bachelorprüfung) stattfinden.
Weitere Informationen zu
- Zugangvoraussetzungen
- Ausbildungsinhalte
- Berufsbild
- Berufsausübung
- Mögliche Weiterqualifizierungen
finden Sie hier.
> Medizinisch-technische Akademien
- Akademien für den physiotherapeutischen Dienst
- Akademien für den medizinisch.-technischen Laboratoriumsdienst
- Akademien für den radiologische-technischen Dienst
- Akademien für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst
- Akademien für den ergotherapeutischen Dienst
- Akademien für den logopädisch-phoniatrisch-audiologischen Dienst
- Akademien für den orthoptischen Dienst
> Ausbildungen im kardiotechnischen Dienst
Die Ausbildung im kardiotechnischen Dienst ist eine berufsbegleitende Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer Krankenanstalt und führt zur Berufsberechtigung als Diplomierte/r Kardiotechniker/in (Abschluss: Diplomprüfung). Die Aneignung der theoretischen Kenntnisse erfolgt überwiegend durch ein vom Ausbildungsverantwortlichen betreutes Selbststudium. Aufbauend auf einer bereits absolvierten Ausbildung im radiologisch-technischen Dienst, im medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst oder in der Intensivpflege oder Anästhesiepflege dauert die Ausbildung 18 Monate und wird an vier Standorten in Österreich angeboten.
Weitere Informationen zu
- Zugangvoraussetzungen
- Ausbildungsinhalte
- Berufsbild
- Berufsausübung
- Mögliche Weiterqualifizierungen
finden Sie hier.


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