Comenius - Fortbildung
Sie sind Lehrerin, Lehrer, Kindergartenpädagogin oder Kindergartenpädagoge und wollen sich auf europäischer Ebene fortbilden? Beantragen Sie eine Förderung über die Aktion Comenius-Fortbildung!
Welchen Mehrwert bringt eine Teilnahme für Sie selbst und Ihre Einrichtung? Antworten darauf finden Sie in der von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie über die Auswirkungen von Comenius Fortbildungsmaßnahmen.
Schwerpunkte
Fortbildungen zielen darauf ab, die Qualität der Bildung zu verbessern. Pädagoginnen und Pädagogen können die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Fortbildung auf europäischer Ebene in einem am Programm für lebenslanges Lernen beteiligten Land nutzen. Lern- und Unterrichtsmethoden werden vertieft und umfassende Einblicke in europäische Bildungssysteme geboten.
Gefördert werden
- Teilnahme an Fortbildungskursen mit starker europäischer Ausrichtung in Bezug auf behandelte Fachgebiete sowie Trainer- und Teilnehmerprofil
- Praktikum oder Hospitation in einer Schule oder in einer Einrichtung, die sich mit Schulbildung befasst
- Teilnahme an europäischen Konferenzen und Seminaren, die von einem zentralen Netzwerk oder Projekt, einer Nationalagentur sowie einer europäischen Vereinigung aus dem Bereich der Schulbildung angeboten werden
Kursangebote
Infomieren Sie sich über das Angebot an Fortbildungen in der Comenius/Grundtvig-Kursdatenbank der Europäischen Kommission.
Es können auch Fortbildungen beantragt werden, die nicht in der Comenius/Grundtvig-Kursdatenbank verzeichnet sind.
ACHTUNG: im Programm Comenius sind nur Pädoginnen und Pädagogen sowie anderes Personal aus dem Bereich der Schulbildung antragsberechtigt!
Die österreichische Nationalagentur informiert, dass sie
- die Förderung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern/ Kurs auf maximal 5 österreichische Bewerberinnen und Bewerber beschränkt,
- die Förderung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern/Kurs auf maximal 2 österreichische Bewerberinnen und Bewerber derselben Institution beschränkt,
um eine europäische Dimension sowie einen Austausch über die eigenen nationalen Grenzen hinweg zu gewährleisten.
Beachten Sie, dass Fortbildungmaßnahmen dem europäischen Mehrwert entsprechen müssen und daher Fortbildungsmaßnahmen, deren Inhalte (z.B. Projektmanagement, Informationen zum neuen Bildungsprogramm, etc) auch im Inland angeboten werden, nicht gefördert werden können.
Außerdem können Bewerberinnen und Bewerber nur 1x im Jahr eine Förderung im Rahmen der jeweiligen Aktion beantragen.
Antrag
| Antragsrunde 2013 | ||
| Antragstermine / Förderzeitraum | 16. Jänner 2013 | für Fortbildungen ab 01. Mai 2013 |
| 30. April 2013 | für Fortbildungen ab 01. September 2013 | |
| 17. September 2013 | für Fortbildungen ab 01. Jänner 2014 | |
| Aufenthaltsdauer | 1 Tag bis 6 Wochen |
Die Fortbildungen müssen spätestens am 30. April 2014 starten.
Förderung
Im Falle einer Genehmigung erhalten Sie einen Pauschalzuschuss, der sich nach der Dauer des Aufenthaltes und dem Zielland richtet. Die Förderhöhe ist abhängig vom Gesamtbudget beziehungsweise der Anzahl aller eingereichten und bewilligten Anträge.
Nationale Prioritäten
Bitte beachten Sie, dass die österreichische Nationalagentur bei jeder europäischen Fortbildung die Teilnehmerzahl auf maximal fünf österreichische Bewerberinnen und Bewerber sowie auf maximal 2 Personen aus derselben Institution beschränkt, um eine europäische Dimension sowie einen Austausch über die eigenen nationalen Grenzen hinweg zu gewährleisten. Außerdem können Bewerberinnen und Bewerber nur 1x im Jahr eine Förderung im Rahmen der jeweiligen Aktion beantragen.


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