Einreise
Bitte beachten Sie
- vor der Einreise die fremdenrechtlichen Vorschriften für Visa und Aufenthaltstitel
- nach der Ankunft die melderechtliche Vorschriften für das Anmelden am Wohnort
Durch Klicken auf die betreffende Personengruppe erhalten Sie nähere Informationen über die erforderlichen Einreise- oder Aufenthaltstitel:
- Informationen für Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates
EU/EWR-Staaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Schweizer Staatsangehörige werden aufgrund eines Abkommens gleich behandelt. - Informationen für Staatsangehörige anderer Staaten (Drittstaaten)
Weitere Fragen zum Fremdenrecht senden Sie bitte an info@oead.at.
Bitte lesen Sie zuerst die Informationen auf unserer Homepage!
- Bitte geben Sie in Ihrer Anfrage unbedingt Ihre Staatsangehörigkeit, Ihren Aufenthaltszweck und Ihre beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Österreich an.
- Wir informieren nur über Einreisevoraussetzungen und -verfahren. Achtung: Wir können nicht bei österreichischen Behörden nachfragen oder intervenieren.
- Wir beantworten nur Fragen zu Einreisebedingungen für ein Studium, einem Lehr- oder Forschungsaufenthalt in Österreich.

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